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Werbungskosten während Arbeitslosigkeit

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    Werbungskosten während Arbeitslosigkeit

    Hallo zusammen,

    ich war in 2011 mehrere Monate arbeitslos.

    Bewerbungskosten wie Mappen, Papier, Fahrkosten zum Vorstellungsgespräch kann ich meines Wissens in der Einkommensteuererklärung ansetzen.

    In dieser Zeit habe ich mich sehr viel im Internet von zu Hause über Jobs und Unternehmen informiert. Kann ich die Kosten für Internet sowie Strom anteilig ansetzten wenn ich so zusagen von zu Hause "gearbeitet" bzw. mich für meine neue Tätigkeit gekümmert habe? Welche Kosten sind noch ansetzbar?

    Ist es auch möglich die Kosten meiner Wohnung anteilig für den Zeitraum der Arbeitslosigkeit anzusetzen. Ich bewohne zwar nur eine 1-Zi-Whg., während der Arbeitslosigkeit wurde meine Whg. aber quasi wie ein Büro genutzt (Bewerbungen schreiben, Internetrecherche etc.).

    Danke im Voraus für Infos!
    Markus

    #2
    AW: Werbungskosten während Arbeitslosigkeit

    Hallo Mack78,

    also die Kosten der Wohnung gehören eigentlich immer in den Bereich der Kosten für die private Lebensführung.
    Wenn jemand ein Arbeitszimmer als Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit geltend machen möchteist das unter gewissen Voraussetzungen möglich.

    Pauschalen für Werbungskosten Bewerbungen gibt es eigentlich nicht.
    Ich weiss aus Erfahrung innerhalb der Verwandtschaft dass z.Beispiel Arbeitsämter nachgewiesene Bewerbungen mit 5 Euro ansetzen und auch Fahrten zu Vorstellungsgesprächen bezahlen, damit würde dann natürlich auch ein zusätzlicher Ansatz als Werbungskosten entfallen.

    Tschüß

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