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Steuersatz gem. § 32b EStG

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    Steuersatz gem. § 32b EStG

    Hallo zusammen,

    ich habe heute meinen Steuerbescheid erhalten. Dieser variiert jedoch um 600 Euro zu der Berechnung aus der Software.
    Hierbei ist mir aufgefallen, dass auf Seite 3 der Berechnung steht:

    Zu Versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit
    5,7407 % aus xxxx Euro.

    Bei der Berechnung aus der Software wird nur mit 3,3287 % gerechnet.

    Die Differenz hieraus sind genau 567,92 Euro.

    Warum wird mit unterschiedlichen Prozenten gerechnet und welcher Steuersatz ist tatsächlich der richtige?

    LG
    Tina

    #2
    AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

    Offensichtlich hat das FA bei der Berechnung einen anderen Betrag angesetzt als sie. Wie hoch der ist, müsste weiter unten in den Erläuterungen stehen. Dadurch steigt der Steuersatz. Was richtig ist, kann hier niemand sagen, ggf. hilft eine Rückfrage beim FA.

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      #3
      AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

      Der Betrag um den es geht beträgt 240,00 Euro (Arbeitslosengeld). Es ist für mich sehr schwer nachvollziehbar, dass ich für 240,00 Euro ALG I am Ende fast 600,00 Euro weniger erstattet bekomme.
      Ich finde auch im Internet rein gar nichts darüber, wie der Steuersatz berechnet wird (analog der Lohnsteuertabelle).

      Gruß
      Tina

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        #4
        AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

        Wenn es nur um 240 Euro geht, kann das wirklich keine 600 Euro ausmachen. Da muss im Steuerbescheid noch eine andere Differenz zur Elsterberechnung sein. Da hilft es nur Punkt für Punkt die Zahlen zu vergleichen, wo das FA was anderes genommen hat. Oftmals werden durch die Bürger falsche Angaben bei der Anlage Vorsorgeaufwand gemacht (hat sich der AG an den Krankenversicherungskosten beteiligt?, ja oder nein), die das FA dann korrigiert.

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          #5
          AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

          Hallo,

          ich habe alle Beträge verglichen. Bis auf einzelne Euro (Auf- bzw. Abrundung) passt alles.
          Auch schreibt das FA auf Seite4:

          Leistungen nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 EStG für die Ehefrau in Höhe von 240 Euro wurden mit 240 Euro ind die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).

          Ich werde morgen einfach mal anrufen und das versuchen zu klären. Fast 600 Euro ist ja nicht gerade wenig.

          LG
          Tina

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            #6
            AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

            Hallo,

            wurde der Hinweis von Kloebi befolgt?
            Anl. VOR, Zeile 11, statt 'ja' wurde bei der Berechnung 'nein' angekreuzt?

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              #7
              AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

              Zitat von sonnenschein112002 Beitrag anzeigen
              Der Betrag um den es geht beträgt 240,00 Euro (Arbeitslosengeld)
              Blöde Frage, ok. Aber: 240 im Jahr oder im Monat?

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                #8
                AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

                Zitat von Elefant Beitrag anzeigen
                Blöde Frage, ok. Aber: 240 im Jahr oder im Monat?
                Frage sicher normal berechtigt, aber hier hat er doch auch aus den Bescheiderläuterungen zitiert.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

                  @Chapnator

                  habe eben nachgeschaut:
                  Bei Anlage VOR, Zeile 11 wurde sowohl bei Steuerpfl. als auch bei Ehefrau "NEIN" angekreuzt.

                  @Elefant

                  der Betrag in Höhe von 240 Euro war für die Zeit vom 01.01. bis 12.01.2011.


                  Meine Frage nun: Was bedeutet dies genau, vor allem wo ist der Unterschied bei "JA" und "NEIN"?

                  Ich würde gerne einen Anhang hochladen; leider sind die nötigen Buttons bei mir nicht vorhanden.

                  Gruß
                  Tina

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                    #10
                    AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

                    Das wurde hier schon gefühlte 1744 mal gepostet :-) Schauen sie einfach mal in die Programmhilfe dazu. Nach meiner Glaskugel dürfte es in 112 Prozent der Fälle reichen, wenn ich sage, dass der gemeine Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist, also ein Fall des zweiten Spiegelstrichs in Zeile 11 vorliegt, da der Arbeitgeber ja seinen steuerfreien Arbeitgeberanteil dazugibt.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Steuersatz gem. § 32b EStG

                      [QUOTE=sonnenschein112002;142878Meine Frage nun: Was bedeutet dies genau, vor allem wo ist der Unterschied bei "JA" und "NEIN"?

                      Bei ja, also dem ganz normalen Arbeitnehmer, zahlt der Arbeitgeber knapp die Hälfte der Krankenversicherung. Folglich kann der Arbeitnehmer einen geringeren Betrag geltend machen, als wenn er alles allein zahlen würde.

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