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nicht verheiratet, ein gemeinsames Kind

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    nicht verheiratet, ein gemeinsames Kind

    Hallo,

    bin schon am verzweifeln. Wir sind nicht verheiratet haben im August 2011 ein gemeinsames Kind bekommen. Wie läuft das mit Hauptvord. 13, und der Anlage Kind.

    #2
    AW: nicht verheiratet, ein gemeinsames Kind

    Jeder Elternteil füllt den Hauptvordruck normal als Alleinstehende/r aus ohne Angaben zum anderen leiblichen Elternteil. Beim Familienstand in Zeile 13 machen Sie keine Angaben.

    Die Anlage Kind muss bei jedem Hauptvordruck der leiblichen Eltern beigefügt werden. Dort nehmen Sie jeweils folgende Eintragungen vor:

    Zeile 4 - 8; beim Anspruch auf Kindergeld wird bei jedem Elternteil in Kennziffer 15 der hälftige Kindergeldanspruch eingetragen, unabhängig davon, an wen das Kindergeld ausbezahlt wird

    Zeile 9 leiblliches Kind zur steuerpflichtigen Person ankreuzen

    Zeile 10 jeweils Anschrift des anderen Elternteils mit Daten von - bis eintragen
    Zuletzt geändert von ; 19.06.2012, 00:58.

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