Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Ich kämpfe gerade mit den Kinderbetreuungskosten.

    Wir sind nicht verheiratet, unser Sohn ist im Februar 2009 geboren und geht seit August 2011 in den Kiga. Die Kosten aus 2011 möchte ich alleine absetzen, aber ich bleibe immer wieder bei Zeile 80 hängen. Welche Werte muss ich Aufwendungen und Betriebsausgaben eintragen?
    Insgesamt beliefen sich die Kosten von August bis Dezember auf Euro 1375 davon absetzbar sind zwei Drittel, also Euro 917.

    #2
    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

    Die Aufteilung ist im Grunde genommen richtig. Erhalten Sie Fehlerhinweise? Wenn ja welche?

    Kommentar


      #3
      AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

      Es kommt immer wieder folgende Meldung:

      Fehler auf Vordruckseite: Anlage Kind: Es dürfen max. zwei Drittel der Aufwendungen berücksichtigt werden!

      Kommentar


        #4
        AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

        Hallo,

        Bei mir (aktuelle Version 13.2.0) kann ich die Eingaben wie von Ihnen beschrieben jedoch ohne Fehlermeldung eingeben. Ein Versuch wäre 916,- Euro einzutragen - vielleicht rundet Elster ja bei der Erstellung der Hinweise falsch.

        Haben Sie denn die Aufwendungen auch drei mal mit dem vollen Betrag eingetragen (Zeilen 61, 62 und 80)?

        Nur zur Vorsicht: Sollen die Kinderbetreuungskosten wirklich bei Selbständiger Arbeit (Zeile 80) abgezogen werden und nicht als Werbungskosten beim Arbeitslohn (Zeile 81)? Manch einer vertut sich in der Zeile und wundert sich über die Hinweise, die dann kommen. Denn Betreuungskosten aus den Zeilen 78 bis 80 müssen in der Gewinnermittlung noch mal auftauchen, während die Betreuungskosten lt. Zeile 81 automatisch abgezogen werden.

        Kommentar


          #5
          AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

          Erstmal Danke für den Hinweis mit Selbstständig und nicht selbständiger Arbeit :-) hatte ich nämlich falsch eingetragen. Hab den Wert mal abgerundet und es funktioniert.

          Allerdings bekomme ich bei der Berechnung jetzt folgende Meldung:

          AHW Abbruch-Hinweise
          Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung,
          Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum
          Kind fehlen.

          EHW Elster-Hinweise
          Für das am 03.02.2009 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
          berücksichtigt.


          ?????????????

          Kommentar


            #6
            AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

            Hallo,

            wird die akt. Version 13.2.0 verwendet? Damit sollte der Abbruch-Hinweis nicht mehr auftreten.

            Sie können die Vers. 13.2.0 einfach neu installieren, dabei wird die vorherige Version deinstalliert.
            Ihre Erklärungsdatei (bsp.elfo-Datei) sollte gesondert gespeichert sein, dann gehen Ihnen auch keine bisherigen Eingaben 'verloren'.

            Eine Installation sollte immer unter Admin-rechten erfolgen, 'Rechtsklick' auf die setup.exe und 'ausführen als Admin/als Admin ausführen', je nach Betriebssystem.

            Kommentar


              #7
              AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

              Ich habe erst am WE mit der Steuererklärung begonnen und vorher ein Update gemacht, habe es gerade überprüft, arbeite mit der neuesten Version.

              Ich hab bestimmt irgendwas falsches bei dem anderen Elternteil eingetragen....obwohl ich die Werte von 2010 übernommen habe. Der einzigste Unterscheid zu 2011 ist, dass mein Gehalt wieder höher ist und das ich die Betreuungskosten habe. Lebe immer noch mit dem Vater zusammen.

              Kommentar


                #8
                AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                Habe mal alles deinstalliert und neu runter geladen, aber die Meldung kommt immer noch *grrrr*

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                  Was gebe ich bei Anlage Kind Zeile 9 und 10 ein? Ich hab in Zeile 9, leibl. Kind zum stpfl. Person angeklickt. Muss ich für meinen Partner bei Kindschaftsverhältnis zur Ehefrau einen Haken machen? Oder muss ich nur seine Daten in Zeile 10 eintragen?

                  Egal was ich mache, bekomme bei beiden eine Fehlermeldung bei einem Berechnungsversuch.

                  Haken bei Ehefrau kommt folgende Meldung:

                  AHW Abbruch-Hinweise
                  Für ein Kind sind die Angaben zum Kindschaftsverhältnis nicht plausibel.

                  Ist der Haken raus, zeigt er wieder:

                  AHW Abbruch-Hinweise
                  Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung,
                  Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum
                  Kind fehlen.

                  an!

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                    Wenn es keine Ehefrau gibt dann sind auch k e i n e Angaben zur Ehefrau zu machen. Auch nicht auf der ersten Seite des Hauptvordrucks. Es kann weder Zusammenveranlagung noch getrennte Veranlagung beantragt werden.

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                      Hallo,

                      in Ihrem Fall müssen Sie folgende Zeilen auf der Anlage Kind ausfüllen:
                      4 - ID-Nummer des Kindes (optional)
                      5 - Name des Kindes
                      6 - Geburtsdatum des Kindes
                      - Anspruch auf Kindergeld (i. d. R. 1.104,- Euro)
                      7 - Anschrift im Inland
                      9 - Kindschaftsverhältnis zu IHNEN (Stpfl. Person)
                      10 - Kindschaftsverhältnis zum Vater (weitere Person)

                      Und dann die Angaben auf Seite drei zu den Kinderbetreuungskosten (Zeilen 61, 62, 77, 81, 87 (beide Eintragungen), 90).

                      Dann sollten bei der aktuellen Version auch keine Abbruchhinweise oder rote Fehlerhinweise mehr kommen.

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                        Danke, probiere es dann jetzt nochmal...

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                          Bei der Plausibilitätsprüfung zeigt er mir keinen Fehler an, aber wenn ich die Berechnung starte, kommt immer diese Fehlermeldung ohne Berechnung:

                          AHW Abbruch-Hinweise
                          Es wurden Angaben zu einem Hinterbliebenen-Pauschbetrag, Grad der Behinderung,
                          Kinderbetreuungskosten oder Berufsausbildungskosten zu einem Kind gemacht. Weitere Angaben zum Kind fehlen.

                          Ich habe alle Angaben zum Kind gemacht, mit ID-Nummer etc.

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                            Hallo,

                            wurde auf der ersten Seite der Erklärung möglicherweise Angaben zu einer 'getrennten Veranlagung' gemacht?

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kinderbetreuungskosten, nicht verheiratet

                              Jaaaaaa Danke, dass war es wohl!

                              Jetzt zeigt er mir vor der Berechnung noch:

                              EHW Elster-Hinweise
                              Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung Ihrer
                              Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und zur gesetzlichen Pflegeversicherung
                              ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist
                              daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom
                              16.7.2009, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1959).
                              Für das am 03.02.2009 geborene Kind wurde anhand der Angaben ein halber Kinderfreibetrag
                              berücksichtigt.

                              an. Muss ich noch was ändern oder kommt diese Meldung immer?

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X