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Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung - Wirklich?

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    Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung - Wirklich?

    Liebe InsiderInnen und Wissenden,
    aus gegebenem Anlass eröffne ich einen Diskurs zu Folgendem:

    Grundlage (Theorie)
    Die Vorschriften der Finanzverwaltung sagen eindeutig:
    Um eine bereits übermittelte Lohnsteuerbescheinigung zu korrigieren, muss eine neue Lohnsteuerbescheinigung mit denselben eindeutigen Attributwerten übermittelt werden.
    Die maßgeblichen eindeutigen Attributwerte einer Lohnsteuerbescheinigung sind:
    Steuernummer des Arbeitgebers
    eTIN
    Identifikationsnummer
    Art der Bescheinigung: Bescheinigung zu einer Lohnsteuerkarte (LStB) oder besondere Lohnsteuerbescheinigung (besLStB)
    Ordnungsbegriff des Arbeitgebers (zum Beispiel Personalnummer)
    Beschäftigungszeitraum
    Eine *Lohnsteuerbescheinigung gilt als korrigiert*, wenn diese mittels eines zweiten, separaten Transfers an die Finanzverwaltung übermittelt wurde.
    Wichtig: Es sind zwingend die eindeutigen Attributwerte der Ursprungsbescheinigung zu verwenden, da andernfalls eine weitere gültige Bescheinigung erstellt wird. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass sich bis zur Korrekturlieferung einige Attributwerte geändert haben könnten (zum Beispiel Steuernummer des Arbeitgebers, eTIN, Ordnungsmerkmal des Arbeitgebers). Auch in diesen Fällen müssen die eindeutigen Attributwerte der Ursprungslieferung zugrunde gelegt werden.
    ( www.elster.de faq_ag_nw.php )

    Konflikt (Praxis)
    In den vergangenen Wochen häufen sich die Anfragen aus der Finanzverwaltung ob der Richtigkeit der Übermittlung. Es könne nicht erkannt werden, ob es sich um Korrekturlieferungen oder zusätzliche Meldungen handele; im Zweifelsfall werden die Bescheinigungen addiert.
    Dies hat schon zu Steuernachforderungen bis zur Höhe des wahren Bruttojahresentgeltes geführt!
    Hier liegen Bildschirmausdrucke aus HH, SH und NW vor, welche auch das Übermittlungsdatum enthalten, und so den SachbearbeiterInnen auf die Sprünge helfen.
    Hervor tut sich insbesondere Baden-Württemberg. Im Ländle wird eine Software verwendet, welche - prima facie-, das Übertragungsdatum verschweigt. Dies führt tagtäglich zu zahlreichen Nachfragen bei den KollegInnen, und beschleunigt weder unsere noch die Bearbeitung der Finanzverwaltung.

    Frage:
    - Welche Software wird in den Finanzämtern Baden-Württembergs verwendet?
    - In welcher Maske muss welche Option aktiviert werden, um das Übertragungsdatum angezeigt zu bekommen?
    - Welche Passage aus der DA sollte sich ein(e) SachbearbeiterIn zu Gemüte führen, um unnötige Rückfragen zu vermeiden?
    Wir würden auch gerne die hier betreuten ArbeitnehmerInnen entsprechend unterrichten, damit diese nicht auf den langen und beschwerlichen Weg der Finanzgerichtsbarkeit gezwungen werden - wie bereits geschehen.

    Ich hoffe auf erhellende Beiträge aus berufenem Munde.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez. D. Cremer

    #2
    AW: Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung - Wirklich?

    Nur mal eine Frage: Was hat das noch mit Elster zu tun? Hier geht es wohl eher um Probleme mit der Software der Finanzämter und nicht um Probleme mit Elster (auch wenn die Bescheinigungen über verschiedene Elster-Produkte geliefert werden).

    Nebnebei: Baden-Württemberg ist schon auf Konsens umgestellt. Und dazu gebe ich als NRWler keine Kommentare mehr ab.

    Kommentar


      #3
      AW: Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung - Wirklich?

      Hallo Sabre,

      das gesamte ELSTER-Projekt ist etwas sehr großes und umfassendes.
      ELSTER (Elektronische Steuererklärung) ist ein Projekt der deutschen Steuerverwaltung, das die sichere elektronische Übermittlung von allerlei Steuerdaten zum Ziel hat.

      ELSTER bietet beispielsweise für Arbeitgeber zahlreiche Möglichkeiten:
      Um die Lohnsteuer-Anmeldung und die Lohnsteuerbescheinigungsdaten der Arbeitnehmer elektronisch via Internet an Ihr Finanzamt übermitteln zu können, benötigen Sie eine am Markt verfügbare Software, in die die ELSTER-Schnittstelle implementiert wurde.
      ElsterOnline ist das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung. Nach der Registrierung bei ElsterOnline können Sie dort die Lohnsteuer-Anmeldung sowie die Lohnsteuerbescheinigungsdaten für Ihre Arbeitnehmer online ausfüllen und abgeben.

      Noch keine Rede ist dabei beispielsweise von der Übermittlung durch Sozialversicherungsträger

      Mit ElsterLohn können Sie als Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten elektronisch an die Steuerverwaltung senden.
      Im Unterforum Elektronische Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn) können Sie Fragen und Probleme dazu klären.

      Von daher bin ich hier goldrichtig, - und wie mir Ihre Antwort zeigt "platinrichtig".

      Auf die Software in NW, SH, HH . . . lasse ich ebenfalls nichts kommen: Two thumbs up, aber wie sieht es im Ländle aus?
      Mit freundlichen Grüßen
      gez. D. Cremer

      Kommentar


        #4
        AW: Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung - Wirklich?

        Hallo Herr Cremer,

        bis auf NRW sind alle übrigen Länder inzw. 'Konsen'länder, dh. das die Software in HH, SH etc gleich ist, da Konsens als Ziel hatte die Software der Bundesländer zu vereinheitlichen, sprich bis auf NRW setzen alle anderen Bundesländer die gleiche Software ein.


        Wenn die Attributswerte gleich sind sollte die erste LStB-Übermittlung von der korrigierten Übermittlung überschrieben werden, so dass sich die Fragen eigentlich nicht stellen sollten.

        Daher sehe ich den Sachverhalt ähnlich wie Sabre, dass Ihre Fragen über den Rahmen dieses Forums hinausgehen.
        Es stellt sich auch die Frage, welche Software zur Übermittlung der LStB eingesetzt wird.
        Sollte es sich um ElFo handeln wäre das ggf. ein Fall für die Hotline, da dann ja anscheinend 'Fehler/Probleme' bei der Umsetzung der Attributswerte vorliegen oder es sich um Fehler in den Clearingstellen handeln könnte.
        Wird eine 'Fremd'software eingesetzt so sollte sich der Hersteller der Software mit seinen Ansprechpartnern im Verfahren Elster in Verbindung setzen.

        Oder Sie wenden sich an das MF in BaWü, da das 'Problem' ja bevorzugt in diesem Land auftritt.

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          #5
          AW: Korrektur der Lohnsteuerbescheinigung - Wirklich?

          Hallo,

          ich bleibe bei meiner Aussage: Da ja anscheindend gleiche Übermittlungen in verschiedenen Bundesländern funktionieren und nur in BW nicht, handelt es sich offentsichtlich NICHT um ein Problem mit ELSTER (welchem Bestandteil der großen Softwarefamilie auch immer), sondern um ein Problem der Landesfinanzverwaltung BW bzw. der Landesfinanzverwaltung Bayern, da dort hauptsächlich an UNIFA (Festsetzungsteil von KONSENS) programmiert wird.

          Wenn überall nicht zwischen Erst- und Korrekturübermittlung unterschieden werden könnte, könnte man dieses Problem im Elster-Bereich untersuchen (lassen). Aber auch hier eher durch die Programmierer als durch die Anwender.

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