Entfernugspauschale

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  • meister2810
    Neuer Benutzer
    • 15.07.2008
    • 6

    #1

    Entfernugspauschale

    Hallo,
    eine Frage, gebe ich bei aufgesucht an--- Tagen, die Arbeitstage vom gesamten Jahr ein?
  • V. Liersee
    Neuer Benutzer
    • 27.03.2007
    • 1068

    #2
    AW: Entfernugspauschale

    Ja, sofern das ganze Jahr von der selben Wohnung die selbe Arbeitsstätte aufgesucht wurde.

    Kommentar

    • meister2810
      Neuer Benutzer
      • 15.07.2008
      • 6

      #3
      AW: Entfernugspauschale

      Danke.

      Wo trage ich aber die Kraktage ein,an denen ich nicht zur Arbeit war? Oder ziehe ich die von den Arbeitstagen ab? Muß ich Belege mitschicken?

      Kommentar

      • Gast

        #4
        AW: Entfernugspauschale

        In der Zeile 36 auf Seite 2 der Anlage N tragen Sie unter der Kennziffer 40 die Anzahl der Tage ein, an denen Sie tatsächlich am Arbeitsort waren. In den zwei Spalten zuvor tragen Sie Ihren Anspruch auf Urlaub sowie die Krankheitstage ein. Belege müssen Sie keine einreichen.

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