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Derartige Aufwendungen kommen im Hauptvordruck auf Seite 3 zu den aussergewöhnlichen Belastungen (Zeile 68). Die Eingabehilfe von Elsterformular liefert dazu umfangreiche Informationen. Auf die aussergewöhnlichen Belastungen sind Ersattungen von Dritter Seite anzurechnen. Ggf. müssen Sie in der letzten Spalte eine 0 eintragen, wenn keine Erstattungen vorliegen. Die aussergewöhnlichen Belastungen wirken sich nur dann steuermindernd aus, wenn sie eine sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist jeweils abhängig vom Einkommen.
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