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Wo trage ich die Kosten für Wohnung - Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein?

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    Wo trage ich die Kosten für Wohnung - Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein?

    Mein Freund fährt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit. Nach der Eingabe
    der Daten der Lohnsteuerbescheinigung, wechselt er zu den Werbungskosten. Aber da es sich ja nicht um eine Entfernungspauschale mit dem Auto handelt, markiert das Programm die Zeilen rot, so dass ich da etwas eintragen soll.

    #2
    AW: Wo trage ich die Kosten für Wohnung - Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein

    Seite 2 Anlage N Zeile 32 Arbeitsstätte Anzahl Tage pro Woche, Urlaub, Krankheit gesamt Tage.
    Zeile 36 unten davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln hier Kilometer eintragen-einfache Entfernung pro Tag.

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Wo trage ich die Kosten für Wohnung - Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein

      Hallo FIGUL!

      Erstmal vielen Dank. Hat schon mal funktioniert. Und unten in der Zeile 36 bei "Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln trage ich dann den Betrag ein,
      den für die Monatskarten bezahlt hat? Denn auf der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 17 steht ein steuerfreier Betrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

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        #4
        AW: Wo trage ich die Kosten für Wohnung - Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln ein

        In Zeile 36 unten tragen Sie nur die Entfernungskilometer ein.
        In Zeile 40 übertragen Sie den Eintrag aus der Lohnsteuerbescheinigung.
        Fahrtkostenerstattung durch AG
        Wie Sie zur Arbeit kommen ist erstmal egal. Es wird die Kilometerpauschale d.h. 30 Cent pro einfachen Kilometer genommen.
        Interessant ist das nur wenn Sie Werbungskosten über 1000 Euro haben. Denn 1000 Euro werden sowieso pauschal angesetzt.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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