Hallo zusammen,
tolles Anwenderforum - Respekt. Leider habe ich über die Suche keine Hilfe zu meinem Problem finden können, wahrscheinlich, weil das Thema zu neu ist. Meine Frage bezieht sich auf das neue Formular Anlage N-AUS.
Meine Frau arbeitet in den Niederlanden und wir wohnen in Deutschland (Zusammenveranlagung).
Bisher habe ich für meine Frau immer nur den gesamten Jahres-Bruttolohn in Ihrer Anlage N eingetragen, jetzt sind in der N-AUS einige Felder dazu gekommen, wobei ich mir nicht sicher bin, was davon wie auszufüllen ist.
Diesen Gesamtbruttolohn würde ich also heute in N-AUS Zeile 36 eintragen.
Oder kann ich hier den Gesamtbruttolohn abzueglich Krankenkassenbeitrag eintragen?
Was ist aber in Zeile 39 mit "nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn" gemeint. Kann ich hier z.B. einen Steuerfreibetrag angeben, der auf der Jaaropgaaf sogar angegeben ist (Verrekende arbeidskorting)?
Oder eventuell den Arbeitnehmerbeitrag für die KV (Ingehouden bijdrage ZVW)?
Oder gebe ich diesen KV Beitrag auf der Anlage Vorsorgeaufwand an?
Und muss ich die in NL bereits einbehaltene Lohnsteuer auch irgendwo angeben?
Danke für Eure Hilfe,
wilbor
tolles Anwenderforum - Respekt. Leider habe ich über die Suche keine Hilfe zu meinem Problem finden können, wahrscheinlich, weil das Thema zu neu ist. Meine Frage bezieht sich auf das neue Formular Anlage N-AUS.
Meine Frau arbeitet in den Niederlanden und wir wohnen in Deutschland (Zusammenveranlagung).
Bisher habe ich für meine Frau immer nur den gesamten Jahres-Bruttolohn in Ihrer Anlage N eingetragen, jetzt sind in der N-AUS einige Felder dazu gekommen, wobei ich mir nicht sicher bin, was davon wie auszufüllen ist.
Diesen Gesamtbruttolohn würde ich also heute in N-AUS Zeile 36 eintragen.
Oder kann ich hier den Gesamtbruttolohn abzueglich Krankenkassenbeitrag eintragen?
Was ist aber in Zeile 39 mit "nach deutschem Recht steuerfreier Arbeitslohn" gemeint. Kann ich hier z.B. einen Steuerfreibetrag angeben, der auf der Jaaropgaaf sogar angegeben ist (Verrekende arbeidskorting)?
Oder eventuell den Arbeitnehmerbeitrag für die KV (Ingehouden bijdrage ZVW)?
Oder gebe ich diesen KV Beitrag auf der Anlage Vorsorgeaufwand an?
Und muss ich die in NL bereits einbehaltene Lohnsteuer auch irgendwo angeben?
Danke für Eure Hilfe,
wilbor
Kommentar