Wo muss ich Kosten für die Arbeitsmittel (Fachbücher) meines volljährigen Kindes eintragen?
							
						
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Arbeitsmittel für Kind in Ausbildung
				
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 AW: Arbeitsmittel für Kind in Ausbildung
 
 Grundsätzlich ist hier zu klären, ob sich Ihr Kind noch in Berufsausbildung befindet und ob Sie noch Kindergeld erhalten. Ist dies der Fall müssen Sie die Anlage Kind ausfüllen. Die von Ihnen angesprochenen Aufwendungen sind dann mit dem Kindergeld bzw. bei der Günstigerprüfung mit dem Kinderfreibetrag abgegolten.
 
 Bitte achten Sie bei einem volljährigen Kind auch darauf, ob evtl. die Voraussetzungen der Anlage Kind Seite 2 Zeile 48 ff. erfüllt sind.
 

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