AW: Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
Hallo Ihr beiden,
vilene Dank für die Hilfe! Ihr habt mir weitergeholfen.
MfG
wyatt
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Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
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AW: Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
Siehe Beitrag von holzgoe:
Die Versicherung muss eine Bescheinigung erstellen, in der die Beiträge bereits aufgeteilt wurden. Sie können das so nicht erkennen.
Ja, auch ggf. erhaltene Beitragsrückerstattungen müssen eingetragen werden.
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AW: Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
Hallo wyatt,
wie schon geschrieben, eigentlich bescheinigt dir deine Krankenkasse die geleisteten Beträge aufgeschlüsselt in Basisleistung und Zusatz bzw. Wahlleistungen.
Erstattete Beiträge sollte man eintragen, weil die Krankenkassen übermitteln die Beträge auch elektronisch und du wunderst dich dann, wenn das Finanzamt von deinen Beträgen abweicht.
Tschüß
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AW: Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
Hallo holzgoe,
ok, aber muss ich jetzt meine Wahlleistungen da auseinander pröseln ( was Basis ist und was Wahl, wobei fast alles Wahl ?)?
Ersattete Beiträge muss ich wohl auch angeben?
MfG
Wyatt
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AW: Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
Hallo wyatt,
eigentlich bekommst du eine Bescheinigung von deiner Krankenversicherung,
ich kenne deine persönliche Situation nicht, was du alles für Versicherungen hast,
aber Zeile 31 und 32 sind für KV und PV in Zeile 33 eventuell erstattete Beträge in Zeile 35 über Basisleistungen hinaus geleistete Beträge für Zusatzvers. und dann gibt es ab Zeile 44 weitere Vorsorgeaufwendungen, was da infrage kommt, kannst du in die passende Zeile eintragen z. Bsp. Haftpflichtvers., Unfallvers. usw.
Tschüß
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Anlage Versorgungsaufwand, Seite2
Hallo, ich bin Privatversichert habe ich hier etwas einzutragen und wenn ja was genau?
Danke
WyattStichworte: -
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