Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen für mich und meinen minderjährigen Sohn 
kann ich geltend machen und wenn ja - wo muss ich das eintragen. Bin mir da bei den Vorsorgeaufwendungen nicht sicher.
Und die 2.Frage--habe hier gelesen dass man einen Verpflegungsaufwand geltend
machen kann bei längerer Abwesenheit - also 8 < Stunden- zwischen Wohn - und Arbeitsort. Gilt das auch für AN oder nur Berufsschüler /Studenten. Gibts da einen
Pauschalbetrag, muss man Belege beibringen und wo ist es einzutragen.
Ich dank Euch schon mal vorab...das ist alles was mir noch fehlt...dann kann ich
"schicken".
orangeallyce
					kann ich geltend machen und wenn ja - wo muss ich das eintragen. Bin mir da bei den Vorsorgeaufwendungen nicht sicher.
Und die 2.Frage--habe hier gelesen dass man einen Verpflegungsaufwand geltend
machen kann bei längerer Abwesenheit - also 8 < Stunden- zwischen Wohn - und Arbeitsort. Gilt das auch für AN oder nur Berufsschüler /Studenten. Gibts da einen
Pauschalbetrag, muss man Belege beibringen und wo ist es einzutragen.
Ich dank Euch schon mal vorab...das ist alles was mir noch fehlt...dann kann ich
"schicken".
orangeallyce


 Kein neues Thema...nur Fragen
									
									
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