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    Kein neues Thema...nur Fragen

    Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen für mich und meinen minderjährigen Sohn
    kann ich geltend machen und wenn ja - wo muss ich das eintragen. Bin mir da bei den Vorsorgeaufwendungen nicht sicher.

    Und die 2.Frage--habe hier gelesen dass man einen Verpflegungsaufwand geltend
    machen kann bei längerer Abwesenheit - also 8 < Stunden- zwischen Wohn - und Arbeitsort. Gilt das auch für AN oder nur Berufsschüler /Studenten. Gibts da einen
    Pauschalbetrag, muss man Belege beibringen und wo ist es einzutragen.

    Ich dank Euch schon mal vorab...das ist alles was mir noch fehlt...dann kann ich
    "schicken".

    orangeallyce

    #2
    AW: Kein neues Thema...nur Fragen

    Hallo orangeallyce,

    Beiträge für Krankenzusatzversicherungen kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand, wenn du gesetzlich versichert bist auf die Seite 1 Zeile 13 (normaler Arbeitnehmer) oder Zeile 19 (freiwillig gesetzlich versichert) oder pack es in Zeile 30. Wenn du allerdings privat versichert bist, dann kommt es auf Seite 2 Zeile 35.

    Für deinen Sohn könntest du Anlage Kind Seite 2 Zeile 36 verwenden, aber nur wenn du die Beiträge nicht schon in der Anlage Vorsaorgeaufwand angibst.

    Verpflegungsmehraufwendungen gibt es allerdings nur wenn du keine regelmäßige Arbeitsstätte hast, dann gibt es Pauschsätze ab 8 Stunden Abwesenheit von der Wohnung 6 Euro, ab 14 Stunden Abwesenheit 12 Euro und für 24 Stunden dann 24 Euro.
    Das wäre dann Anlage N Seite 2 ab Zeile 49 entweder zusammenfassen oder Anlage Auswärtstätigkeit ausfüllen.

    Tschüß
    Zuletzt geändert von holzgoe; 06.08.2012, 14:16. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Kein neues Thema...nur Fragen

      Vielen Dank...das hat mir sehr geholfen.

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