Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

UID meines Kunden in Spanien ist ungültig - Änderung d. Umsatzsteuervoranmeldung?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    UID meines Kunden in Spanien ist ungültig - Änderung d. Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich habe im Januar / Februar / März 2012 jeweils eine Rechnung über 600 EUR an einen Kunden in Spanien gestellt, für den ich Dienstleistungen erbracht habe.
    Nun hat sich herausgestellt, dass die von ihm angegebene UID seit 2008 gar nicht mehr gültig ist.

    Wie muss ich nun korrekterweise vorgehen?
    Ich habe ja die Beträge immer ohne MwSt. gerechnet, lt. §13b UStg. - also die Beträge netto.

    Da ich nun vom Bundeszentralamt für Steuern aufgefordert wurde, die Info für die ZM zu korrigieren, muss ich wohl auch die betreffenden Rechnungen jetzt MIT USt. verrechnen oder?

    Also 3 x eine neue Rechnung schreiben und hoffen, dass der Kunde die nun ausgewiesene Steuer an mich überweisen wird?

    Das heisst dann auch, dass ich die jeweils 3 Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren müsste oder?
    Also die Innergemeinschaftlichen Lieferungen auf 0 setzen, und die steuerpflichtigen Umsätze um den Rechnungsbetrag erhöhen und die Differenz der Steuer ans FA zahlen?

    Ich hoffe, mein Problem ist halbwegs verständlich.

    Vielen Dank!

    #2
    AW: UID meines Kunden in Spanien ist ungültig - Änderung d. Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo elsterchen berlin,

    zuerst müsste klar feststehen, was hast du gemacht ?
    Erst schreibst du, du hast Dienstleistungen erbracht, dann schreibst du , dass das innergemeinschaftliche Lieferungen waren.
    Bei der Umsatzsteuer muss man erstmal klar auseinanderhalten was ist Lieferung, was ist sonstige Leistung, da geht es eventuell schon los mit dem Unterschied in der Besteuerung, wo ist der Ort der sonstigen Leistung, dann kann es je nach Fallkonstellation steuerfrei, steuerpflichtig oder nicht steuerbar sein.
    Kannst du nochmal genau erläutern was hast du für den Kunden gemacht oder geliefert ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: UID meines Kunden in Spanien ist ungültig - Änderung d. Umsatzsteuervoranmeldung?

      Hallo elsterchen berlin,

      kleiner Nachtrag zu meinen vorigen Beitrag:

      wenn die ID-Nr des Kunden ungültig ist, dann tritt der Fall ein, dass die Lieferung steuerpflichtig wird und du musst korrigieren, ZM auf Null und in den Voranmeldungen die Umsatzsteuer aus den in Rechnung gestellten Beträgen abführen, d.h. du musst aus den 600 Euro 19 Prozent herausrechnen und diesen Betrag 114 Euro an das Finanzamt abführen. Der Kunde muss also nicht draufzahlen.
      Wenn du guten Kontakt mit dem Kunden hast, könntest du auch nochmal nachfragen wegen der Ust-ID. hat er einen Zahlendreher auf seinen Angaben oder hat er noch eine andere (gültige) und das Problem lässt sich so lösen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: UID meines Kunden in Spanien ist ungültig - Änderung d. Umsatzsteuervoranmeldung?

        Wenn aber DU nicht draufzahlen willst, dann stell Deinem Kunden die Steuer in Rechnung. Schließlich war es ja der Nettopreis, den Du ursprünglich berechnet hattest.

        Kommentar


          #5
          AW: UID meines Kunden in Spanien ist ungültig - Änderung d. Umsatzsteuervoranmeldung?

          Erstmal vielen Dank für die schnelle Reaktion.
          Muss ich jetzt für die jeweils 3 Monate, in denen ich die Rechnung an die spanische Firma geschrieben habe, die Umsatzsteuervoranmeldung korrigieren?
          Die Rechnungen an die Spanier hatte ich jetzt neu geschrieben, diesmal inkl. MwSt. Diese wurde mittlerweile auch an mich überwiesen.

          Das würde heissen, 3 x UstVA korrigien und den Betrag einfach mit 19% Steuer angeben zusätzlich zu den bereits angegebenen Beträgen. Steuer ans FA überweisen und fertig?

          Kommentar

          Lädt...
          X