Ich habe im Januar / Februar / März 2012 jeweils eine Rechnung über 600 EUR an einen Kunden in Spanien gestellt, für den ich Dienstleistungen erbracht habe.
Nun hat sich herausgestellt, dass die von ihm angegebene UID seit 2008 gar nicht mehr gültig ist.
Wie muss ich nun korrekterweise vorgehen?
Ich habe ja die Beträge immer ohne MwSt. gerechnet, lt. §13b UStg. - also die Beträge netto.
Da ich nun vom Bundeszentralamt für Steuern aufgefordert wurde, die Info für die ZM zu korrigieren, muss ich wohl auch die betreffenden Rechnungen jetzt MIT USt. verrechnen oder?
Also 3 x eine neue Rechnung schreiben und hoffen, dass der Kunde die nun ausgewiesene Steuer an mich überweisen wird?
Das heisst dann auch, dass ich die jeweils 3 Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren müsste oder?
Also die Innergemeinschaftlichen Lieferungen auf 0 setzen, und die steuerpflichtigen Umsätze um den Rechnungsbetrag erhöhen und die Differenz der Steuer ans FA zahlen?
Ich hoffe, mein Problem ist halbwegs verständlich.
Vielen Dank!
Nun hat sich herausgestellt, dass die von ihm angegebene UID seit 2008 gar nicht mehr gültig ist.
Wie muss ich nun korrekterweise vorgehen?
Ich habe ja die Beträge immer ohne MwSt. gerechnet, lt. §13b UStg. - also die Beträge netto.
Da ich nun vom Bundeszentralamt für Steuern aufgefordert wurde, die Info für die ZM zu korrigieren, muss ich wohl auch die betreffenden Rechnungen jetzt MIT USt. verrechnen oder?
Also 3 x eine neue Rechnung schreiben und hoffen, dass der Kunde die nun ausgewiesene Steuer an mich überweisen wird?
Das heisst dann auch, dass ich die jeweils 3 Umsatzsteuervoranmeldungen korrigieren müsste oder?
Also die Innergemeinschaftlichen Lieferungen auf 0 setzen, und die steuerpflichtigen Umsätze um den Rechnungsbetrag erhöhen und die Differenz der Steuer ans FA zahlen?
Ich hoffe, mein Problem ist halbwegs verständlich.
Vielen Dank!
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