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Haushaltsnahe Dienst- & Handwerkerleistungen bei Eigentumswohnung

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    Haushaltsnahe Dienst- & Handwerkerleistungen bei Eigentumswohnung

    Hallo,

    Habe heute meine Steuerfestsetzung bekommen (Berlin) und muss heftig nachzahlen. Ein Grund ist, dass die Haushaltsnahen Dienstleistungen nicht anerkannt werden. Wir sind Besitzer einer Eigentumswohnung und bekommen für das vorangegange Jahr immer eine umgelegte Abrechnung (auf qm) aller Nebenkosten. Die sind dann extra aufgeschlüsselt für Handwerkerleistungen und anderer Dienstleistungen. Dieses Jahr schreibt das FA, nur wenn ich selbst die Rechnungen bezahlt habe, kann ich die Kosten anrechnen. Spinnen die? Wir haben das schon seit Jahren angegeben und es wurde auch anerkannt. Was kann ich tun?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Haushaltsnahe Dienst- & Handwerkerleistungen bei Eigentumswohnung

    Das was in der Rechtsbehelfsbelehrung steht: innerhalb der Rechtsbehelfsfrist Einspruch einlegen. Sie können dabei auch auf das BMF-Schreiben verweisen, das Sie über folgenden Link erreichen:

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/112_a.pdf?__blob=publicationFile&v=4

    Dies dürfte aber an und für sich nicht unbedingt notwendig sein, da die Rechtslage klar ist.

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      #3
      AW: Haushaltsnahe Dienst- & Handwerkerleistungen bei Eigentumswohnung

      Wow, das nenne ich ja mal kompetente Hilfe! Vielen Dank Korsika!

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