Hallo,
ich habe da mal ein paar Fragen zum Übungsleiterfreibetrag:
Ich arbeitete 2011 in drei verschiedenen Bereichen:
a) Angestellt auf Teilzeit (25Std/Woche)
b) Umsatzsteuerpflichtige Trainertätigkeit in einem Fitness-Studio (gewerbliche Einkünfte ) Anlage G und EÜR
c) Selbstständig als Sporttherapeut/Übungsleiter in einer Reha-Einrichtung und in einem Verein.
Für die Tätigkeit als Honorarkraft in diesem Verein möchte ich gerne den Übungsleiterfreibetrag geltend machen, da ich alle Bedingungen erfülle.
Bisher habe ich alle Einkünfte von c) der sporttherapeutischen Tätigkeit zusammengelegt (also Reha und Vereinseinnahmen) und alle weiteren Ausgaben in der Anlage EÜR berechnet und abgezogen und dann den steuerlichen Gewinn/Verlust berechnet in der Zeile 72 der Anlage EÜR. Diesen Betrag habe ich dann auf die Anlage S Zeile 4 übertragen.
Wie kann ich jetzt davon die 2100 Euro Übungsleiterfreibetrag noch abziehen?
Muss ich jetzt für die Reha-Tätigkeit und die Vereinstätigkeit separat eine Anlage G und EÜR verfassen?
Oder wie bisher, alle Einnahmen zusammenrechnen, dann die 2100 Euro davon abziehen und das dann in der Zeile 4 Anlage S und in Zeile 36 genauer eintragen, nämlich nur die Einnahmen der Vereinstätigkeit?
Dann kann ich davon jedoch keine Fahrkilometer oder sonstigen Ausgaben geltend machen?
Wer kann mir helfen? Vielen Dank vorab.
Grüße
ich habe da mal ein paar Fragen zum Übungsleiterfreibetrag:
Ich arbeitete 2011 in drei verschiedenen Bereichen:
a) Angestellt auf Teilzeit (25Std/Woche)
b) Umsatzsteuerpflichtige Trainertätigkeit in einem Fitness-Studio (gewerbliche Einkünfte ) Anlage G und EÜR
c) Selbstständig als Sporttherapeut/Übungsleiter in einer Reha-Einrichtung und in einem Verein.
Für die Tätigkeit als Honorarkraft in diesem Verein möchte ich gerne den Übungsleiterfreibetrag geltend machen, da ich alle Bedingungen erfülle.
Bisher habe ich alle Einkünfte von c) der sporttherapeutischen Tätigkeit zusammengelegt (also Reha und Vereinseinnahmen) und alle weiteren Ausgaben in der Anlage EÜR berechnet und abgezogen und dann den steuerlichen Gewinn/Verlust berechnet in der Zeile 72 der Anlage EÜR. Diesen Betrag habe ich dann auf die Anlage S Zeile 4 übertragen.
Wie kann ich jetzt davon die 2100 Euro Übungsleiterfreibetrag noch abziehen?
Muss ich jetzt für die Reha-Tätigkeit und die Vereinstätigkeit separat eine Anlage G und EÜR verfassen?
Oder wie bisher, alle Einnahmen zusammenrechnen, dann die 2100 Euro davon abziehen und das dann in der Zeile 4 Anlage S und in Zeile 36 genauer eintragen, nämlich nur die Einnahmen der Vereinstätigkeit?
Dann kann ich davon jedoch keine Fahrkilometer oder sonstigen Ausgaben geltend machen?
Wer kann mir helfen? Vielen Dank vorab.
Grüße
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