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Verbleibender Verlustvortrag

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    Verbleibender Verlustvortrag

    Ich mache für 2011 das erstemal wieder in Deutschland eine Einkommensteuer. Da meine Frau aber aus dem Jahr 2002 noch einen Verlustvortrag hat, würde ich gerne wissen, wo ich diesen eintragen soll.

    Wir haben bereits den Verlustvortrag als Steuerfreibetrag in unseren Lohnstuerkarten eingetragen.

    In den Einkommensteuerformularen kann ich nirgendwo einen Punkt für Verlustvortrag finden

    #2
    AW: Verbleibender Verlustvortrag

    Der Eintrag ist auf dem Hauptvordruck vorzunehmen. Die Eingabehilfe von Elsterformular liefert dazu folgende Erläuterung:

    Wurde für Sie oder für Ihren Ehegatten auf den 31.12.2010 ein verbleibender Verlustvortrag/ Spendenvortrag festgestellt, kreuzen Sie bitte in Zeile 92 das entsprechende Auswahlfeld an. Der Verlustvortrag wird dann automatisch vom Finanzamt berücksichtigt.

    Sie müssen den Antrag auf Berücksichtiung des Verlustvortrages auf jeden Fall in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Machen Sie dies nicht, kommt es aufgrund der Tatsache, dass Sie dies bereits als Freibetrag auf der Steuerkarte beantragt haben, zu einer Nachzahlung. Denn der Freibetrag ist erst vorläufig. In der Steuererklärung haben Sie dann die endgültigen Besteuerungsgrundlagen zu erklären. Fehlt hier der Verlustvortrag entsteht die Nachzahlung.

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      #3
      AW: Verbleibender Verlustvortrag

      Ein Antrag auf Berücksichtigung des Verlustvortrages ist nicht notwendig!

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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        #4
        AW: Verbleibender Verlustvortrag

        Hat sich wohl erledigt, da der User keine Antworten mehr hier geleistet hat. Ein dankschön wäre trotzdem sehr nett.
        Zuletzt geändert von helpen; 29.11.2012, 15:54.

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