Guten Abend zusammen!
Bei der Erstellung meiner Lohnsteuer für das Jahr 2011 ist mir aufgefallen, dass in der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 3547,05 Euro steht (Ziff. 29). Das Kalenderjahr für den Versorgungsbeginn ist 2006.
Zu Erklärung:
Hierbei handelte es sich um eine Vollwaisenrente (Vater verstorben/Beamter), die mir von 09/2006 bis 09/2009 gezahlt wurde (FH Studium). Meiner Mutter wurde nach VG/OVG Verfahren die Witwenrente zuerkannt, sodass sich daraus für mich eine Halbwaisenrente ergab. Die Nachzahlung ist bereits erfolgt.
Für die Jahre 2010 und 2011 wurde der o.g. Versorgungsfreibetrag ebenfalls eingetragen. Steuerbegünstige Versorgungsbezüge habe ich aber nicht erhalten. D.h., dass ich monatlich nach der Berechnung zu Folge, immer zu wenig Steuern bezahlt habe und eine Nachzahlung zu leisten hätte.
Wie kann es sein, dass in Ziff. 29 ein Versorgungsfreibetrag eingetragen ist, Versorgungsbezüge aber nicht gezahlt wurden?
-> Ich nehme an, dass das ein Fehler des für mich zuständigen Landesamtes ist, oder?
Wie gehe ich weiter vor?
Viele Grüße,
MacErna
Bei der Erstellung meiner Lohnsteuer für das Jahr 2011 ist mir aufgefallen, dass in der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 3547,05 Euro steht (Ziff. 29). Das Kalenderjahr für den Versorgungsbeginn ist 2006.
Zu Erklärung:
Hierbei handelte es sich um eine Vollwaisenrente (Vater verstorben/Beamter), die mir von 09/2006 bis 09/2009 gezahlt wurde (FH Studium). Meiner Mutter wurde nach VG/OVG Verfahren die Witwenrente zuerkannt, sodass sich daraus für mich eine Halbwaisenrente ergab. Die Nachzahlung ist bereits erfolgt.
Für die Jahre 2010 und 2011 wurde der o.g. Versorgungsfreibetrag ebenfalls eingetragen. Steuerbegünstige Versorgungsbezüge habe ich aber nicht erhalten. D.h., dass ich monatlich nach der Berechnung zu Folge, immer zu wenig Steuern bezahlt habe und eine Nachzahlung zu leisten hätte.
Wie kann es sein, dass in Ziff. 29 ein Versorgungsfreibetrag eingetragen ist, Versorgungsbezüge aber nicht gezahlt wurden?
-> Ich nehme an, dass das ein Fehler des für mich zuständigen Landesamtes ist, oder?
Wie gehe ich weiter vor?
Viele Grüße,
MacErna
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