Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

    Guten Abend zusammen!

    Bei der Erstellung meiner Lohnsteuer für das Jahr 2011 ist mir aufgefallen, dass in der Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 3547,05 Euro steht (Ziff. 29). Das Kalenderjahr für den Versorgungsbeginn ist 2006.

    Zu Erklärung:
    Hierbei handelte es sich um eine Vollwaisenrente (Vater verstorben/Beamter), die mir von 09/2006 bis 09/2009 gezahlt wurde (FH Studium). Meiner Mutter wurde nach VG/OVG Verfahren die Witwenrente zuerkannt, sodass sich daraus für mich eine Halbwaisenrente ergab. Die Nachzahlung ist bereits erfolgt.

    Für die Jahre 2010 und 2011 wurde der o.g. Versorgungsfreibetrag ebenfalls eingetragen. Steuerbegünstige Versorgungsbezüge habe ich aber nicht erhalten. D.h., dass ich monatlich nach der Berechnung zu Folge, immer zu wenig Steuern bezahlt habe und eine Nachzahlung zu leisten hätte.

    Wie kann es sein, dass in Ziff. 29 ein Versorgungsfreibetrag eingetragen ist, Versorgungsbezüge aber nicht gezahlt wurden?

    -> Ich nehme an, dass das ein Fehler des für mich zuständigen Landesamtes ist, oder?

    Wie gehe ich weiter vor?


    Viele Grüße,
    MacErna

    #2
    AW: Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

    Der Eintrag macht keinen Sinn. Sie haben richtig erkannt, dass der Ansprechpartner Ihre gehaltszahlende Dienststelle, das Landesamt, ist. Der Eintrag in Ziffer 29 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung selbst hat jedoch keine steuerliche Auswirkung und dürfte lediglich zu einem Fehler in der Plausibilitätsprüfung bei Elsterformular führen. Denn der Versorgungsfreibetrag kommt nur zum Tragen bzw. wird nur gewährt, wenn auch Eintragungen in der Ziffer 8 ff. vorhanden sind.
    Zuletzt geändert von ; 16.10.2012, 03:07.

    Kommentar


      #3
      AW: Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

      Hallo und vielen Dank für die Antwort!

      Der Fehler in der Plausibilitätsprüfung tauchte erwartungsgemäß auf. Daher habe ich den Eintrag einfach weg gelassen. Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung schicke ich im Original mit der Steuererklärung zum Finanzamt. Dazu werde ich einen kleinen Vermerk schreiben, der das "Problem" aufgreift. Sollte der Sachbearbeiter Rückfragen haben, kann er mich anrufen/anschreiben/Mail etc. .

      Was mich allerdings wundert, ist die Tatsache, dass ich laut Elster/Wiso Steuern nach zahlen muss und das für mein/e Verhätnisse/Verständnis, nicht zu knapp. Gebe ich in Ziff. 8 beispielhaft den gleichen Betrag an, wie der in Ziff. 29, erhalte ich laut der Berechnung wie in den letzten Jahren auch, den entsprechende, "normalen" Betrag als Rückzahlung.

      Das ist jedoch eine beispielhafte Berechnung, die bei mir den Verdacht begründet, dass das LBV generell monatlich zu wenig Steuern abführt!


      Viele Grüße,
      MacErna

      Kommentar


        #4
        AW: Versorgungsfreibetrag ohne Verszaorgungsbezüge

        Den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung brauchen Sie nicht einreichen. Dieser ist für Ihre persönlichen Unterlagen bestimmt. Das Finanzamt liest die vom Arbeitgeber übermittelten Daten elektronisch ein. Wenn in Zeile 8 kein Eintrag vorhanden ist brauchen Sie ihn auch nicht beispielhaft eintragen - es bringt nichts.
        Eine Ursache für die Nachzahlung könnte auch darin begründet liegen: Haben Sie in Ihrer Steuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand ausgefüllt und dort insbesondere Ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge eingetragen? Im Laufe des Jahres berücksichtigt hier der Arbeitgeber eine sogenannte Vorsorgepauschale. Bei Abgabe der Steuererklärung wird diese nicht berücksichtigt, sondern nur die tatsächlichen Aufwendungen. Füllt man nun nicht die Anlage Vorsorgeaufwand aus und trägt die tatsächlichen Aufwendungen nicht ein, ist die Nachzahlung vorprogrammiert.

        Noch eine Zusatzfrage: Das Landesamt ist normalerweise ein erfahrener Arbeitgeber. Was für Zahlungen erhalten Sie vom Landesamt? Stehen Sie in einem aktiven Arbeitsverhältnis und erhalten Sie deshalb die Zahlungen?
        Zuletzt geändert von ; 16.10.2012, 17:17.

        Kommentar


          #5
          AW: Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

          Hallo!

          Nein, die Anlage Versorgungsaufwand habe ich noch nicht ausgefüllt, werde ich aber noch vor dem entgültigen Ausdruck machen.

          Ich beziehe mein Gehalt gemäß meiner Besoldungsgruppe und erhalte keine weiteren Zahlungen. In Ziff. 3 sind ausschließlich meine Sachbezüge ausgewiesen.

          Gruß,
          MacErna

          Kommentar


            #6
            AW: Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

            Ich gehe davon aus, dass Sie die Steuererklärung mit dem kostenlosen Steuerprogramm der Finanzverwaltung - Elsterformular - machen. Dieses Programm ist für die elektronische Übermittlung der Daten an die Finanzverwaltung bestimmt. Diese Daten können Sie aus dem Programm und Ihrer Datei in Elsterformular heraus anstossen, indem Sie im Auswahlmenü auf Datenübermittlung und danach auf Steuererklärung an das Finanzamt übermitteln gehen. Dort ist die Datenübermittlung ohne Authentifizierung eingestellt. Wenn Sie die Einstellungen so belassen wird am Ende der erfolgreichen Datenübermittlung eine sogenannte komprimierte Steuererklärung als PDF-Datei erstellt. Diese drucken Sie aus, unterschreiben Sie und reichen Sie beim Finanzamt ein. Bei einer Datenübermittlung mit Authentifizierung ist es nicht notwendig, einen Papierausdruck zu übersenden.

            Was jetzt noch rätselhaft ist: Warum sollen in Ziffer 3 nur Ihre Sachbezüge stehen, was ist mit Ihrem Gehalt?

            Kommentar


              #7
              AW: Versorgungsfreibetrag ohne Versorgungsbezüge

              Guten Tag!

              Mit Ziffer 3 meine ich natürlich meinen Bruttoarbeitslohn.

              Ich habe jetzt alle relevanten Unterlagen zusammen gesammelt und werde die Steuererklärung vervollständigen. Einen guten Ansprechpartner (Steuerberater und Lebensgefährte einer Arbeitskollegin), der mir noch den ein oder anderen Tipp geben kann, habe ich bereits gefunden. Der kontrolliert dann die Erklärung auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

              Bzgl. meines Problems danke ich Ihnen.

              Mit dem LBV halte ich Rücksprache. Sobald ich das Ergebnis habe, warum bei mir die Zahlen unter Ziffer 29 stehen, werde ich hier noch mal antworten. Ggf. hat noch mal jemand die gleiche Frage und weiß dann weiter.


              Danke und bis bald!

              Gruß,
              MacErna

              Kommentar

              Lädt...
              X