lt. Beschreibung erkennt das Finanzamt hier nur 13.805,- Euro an, Eslter erlaubt mir aber jeden beliebig höheren Betrag einzutragen ohne irgend einen Hinweis, was ist hier falsch
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AW: Sonderausgaben Unterhaltszahlungen
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenDer Höchstbetrag erhöht sich um Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung, soweit diese für den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten übernommen werden. Steht so in der Anleitung.
das ist in sofern richtig, dass man Beiträge KV, PV etc auf der Seite 3 unter aussergewöhnliche Belastungen angibt. Ich spreche jedoch von der Seite 2,Sonderausgaben Unterhaltszahlungen Zeile 44, dort kann man sogar 50.000 Euro angeben und es kommt kein Hinweis, oder mach ich hier doch einen Denkfehler
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AW: Sonderausgaben Unterhaltszahlungen
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenWenn allein die KV für den Ehegatten 36.000 Euro betragen würde und diese noch nicht als Sonderausgaben bei den Versicherungen berücksichtigt sind, wären theroretisch auch 50.000 Unterhaltsleistungen möglich.
Ihre Antworten scheinen mir sehr kompetent, eventuell könnten sie mir eine steurechtliche Frage bezüglich Ehegattenunterhaltszahlung beantworten:
Ich habe in 2011 den Höchstbetrag von 13.805 Euro Unterhalt an meine geschiedene Ehefrau gezahlt.
Im Dezember 2011 habe ich von meinem ehemahligen Arbeitgeber eine Anfindung in höhe von 44.000 Euro bekommen. Die Hälfte dieses Betrages hat meine geschieden Ehefrau zusätzlich zum Unterhalt bekommen.
Wie kann ich diese 50% nun steuerlich geltend machen, bzw, wie in das Elsterformular eintragen?
Ferner bezieht meine geschiedene Ehefrau seit 2007 volle Rente, wie könnte sie diesen erhaltenen Betrag aus der Abfindung steuerlich günstig geltend machen?
Danke schon mal für ihre Antwort.
Andy52
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AW: Sonderausgaben Unterhaltszahlungen
Und denken Sie daran, dass das ja gar nicht eine richtige Steuerbegünstigung ist, denn Sie können diese Beträge ja nur deswegen absetzen, weil Ihre Ex sich gleichzeitig dazu bereit erklärt hat, genau DEN Betrag, den Sie absetzen können, DESWEGEN bei SICH zu versteuern. Vermutlich haben SIE sich dazu bereit erklärt deren steuerliche Folgen zu tragen, aber WENN Sie nun z.B. 60.000 EUR absetzen KÖNNTEN, müsste Ihre Ex auch 60.000 EUR versteuern und dabei in der Progression deutlich nach oben wandern was letztlich dann doch wieder SIE zu tragen hätten. Ob Ihnen das also so viel wirklich bringen würde ...Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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