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Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung oder doch ganz anders?

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    Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung oder doch ganz anders?

    Hallo,

    wie berwerte ich folgende Situation im Elster-Formular:
    Von Mai bis Ende Oktober 2011 hatte ich meinen Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt in Darmstadt (gemeinsame Wohnung mit Ehefrau), gearbeitet habe ich in diesem Zeitraum in München. Dort hatte ich gegen eine geringe Miete ein Zimmer beim Dienstherren. Dusche und Toilette gab es auf dem Gang.
    Ich bin fast jede Woche sonntags abends nach M angereist und freitags wieder zurück, die Belege für die Bahnfahrten habe ich alle noch.

    Wie rechne ich das Ganze ab? Da es sich nur um ein Zimmer handelt, wird eine das Ansetzen einer doppelten Haushaltsführung nicht möglich sein, oder? Gilt die Siituation als Auswärtstätigkeit? Wie ist das mit der zweiten Miete, den Reisekosten und dem Verpflegungsmehraufwand?

    Ich hoffe, ich habe das Problem verständlich formuliert und hoffe auf hilfreiche Antworten

    Danke&Gruß
    hans dampf

    #2
    AW: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung oder doch ganz anders?

    "Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (§ 9 Abs. 1 Satz 3)"


    Begriff der Wohnung: "Eine Wohnung liegt immer dann vor, wenn sie die bewertungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Nach dem Bewertungsrecht, und damit von Bedeutung für die einkommensteuerliche Berücksichtigung, liegt eine Wohnung immer dann vor, wenn


    mehrere Räume gegenüber anderen Wohnungen oder Räumen, insbesondere Wohnräumen, baulich abgeschlossen sind;

    sie einen eigenen Zugang hat;

    sie Wohnzwecken dient oder zu dienen bestimmt ist;

    sie eine Mindestgröße aufweist;

    sie die zur Führung eines Haushalts notwendigen Räume aufweist. "



    Also ich denke, das man zur doppelten Haushaltsführung kommt.

    Kommentar


      #3
      AW: Auswärtstätigkeit oder doppelte Haushaltsführung oder doch ganz anders?

      Danke für die Antwort!
      Falls ich in den nächsten Tagen nicht noch andere Informationen auftreibe, werde ich es mit der doppelten Haushaltsführung versuchen.

      Ich habe auch mal dem Finanzamt die o.g. Frage gestellt, bekam aber aber leider nur zur Antwort, dass das FA nicht der richtige Ansprechpartner sei, im konkreten Fall wären Steuerberater etc. zuständig.

      Gruß
      Hans Dampf

      Kommentar

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