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Niedriglohn...

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    Niedriglohn...

    Hallo Forum,
    bin mir nicht sicher, ob ich hier gerade richtig bin. Mein Sohn hat im Jahr 2011 ein paar Monate gejobt im sogenannten Niedriglohnbereich(d.h. er hat immer wieder mal mehr wie 400 Euro verdient).
    Meine Fragen:
    1.)Er hat für die verschiedenen Einsätze mehrere Lohnsteuerkarten bekommen. Gibt es was ich da im Elsterformular beachten muß?
    2.)Ich kann nicht mehr ganz nachvollziehen, an wieviel Tagen er garbeitet hat, waren auch manchmal nur 3 Stunden(wegen Fahrtkosten). Gibt es da eine Pauschale?
    3.)Gibt es noch was, dass ich beachten muß?

    Vielen,vielen Dank im voraus.

    Gruß
    Uli

    #2
    AW: Niedriglohn...

    1.) Ja
    2.) Nein
    3.) Ja

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      #3
      AW: Niedriglohn...

      Oh, danke für die ausführliche Info :-).

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        #4
        AW: Niedriglohn...

        _ Gerne _

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          #5
          AW: Niedriglohn...

          ...hat jemand noch weitere kreative Vorschläge?

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            #6
            AW: Niedriglohn...

            Zuerst braucht man konkrete Fragen.
            Ich stelle dir mal eine.
            Hat dein Sohn überhaupt Lohnsteuer gezahlt?
            Dann sehen wir mal weiter.
            Ansonsten hat Elephant deine Fragen vollkommen richtig beantwortet.
            Also klare Fragestellung

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Niedriglohn...

              @ Elefant
              Entschuldige die falsche Schreibweise. Ich hab es ein bißchen mit der Filosofie
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Niedriglohn...

                Hallo und guten Abend,
                vielen Dank erstmal für die Antwort.
                Also, sein Bruttoarbeitslohn beträgt insgesamt 6380 Euro und die einbehaltene Lohnsteuer 491 Euro.
                Gruß

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                  #9
                  AW: Niedriglohn...

                  Also brauchst du Hauptvordruck, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand aus Elsterformular. Formulare ausfüllen. Am besten im Interviewmodus.
                  Fahrtkosten brauchen dich in diesem Fall nicht zu interessieren.
                  Dein Sohn liegt noch unter dem Freibetrag von 8004 Euro,
                  d.h. Steuer komplett zurück

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Niedriglohn...

                    ...könntest du einem Laien und Nullchecker noch erklären,
                    was ein Interviewmodus ist?

                    Gruß
                    Uli

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                      #11
                      AW: Niedriglohn...

                      Sie öffnen in Elsterformular z. B. eine Einkommensteuererklärung und gehen dann im Auswahlmenü oben auf Eingabemodus. Es öffnet sich ein Untermenü und dort klicken Sie auf Interview. Ihre Frage klärt sich dann von selbst.

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                        #12
                        AW: Niedriglohn...

                        vielen vielen Dank

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