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Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen

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    Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen

    Hab eine Frage und zwar werde ich bei der Plausibilitätsprüfung nach meinem Staat für steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass gefragt. Das verwirrt mich, weil ich noch nie außerhalb von Deutschland gearbeitet hab. Nehm ich da jetzt einfach Deutschland oder was muss ich tun?

    Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte?

    #2
    AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen

    Sind irgendwelche Felder markiert? Welche Anlage? Was hast Du ausgefüllt? Sind irgendwo unsinnige Nullen eingetragen?

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      #3
      AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen

      Aus deinem ersten Posting heute nachmittag geht hervor, dass du zeitweise einen 400Euro-Job ausgeübt hast.
      Wie dir schon Korsika erklärte, hat das in deiner Einkommensteuererklärung nichts zu suchen. Du hast doch darauf keine Steuern gezahlt oder?
      Warum willst du überhaupt eine Steuererklärung durchführen?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Anlage N Doppelbesteuerungsabkommen

        Wurden Eintragungen auf der Anlage N (AUS) vorgenommen?

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