Hallo zusammen,
ich habe von 2007- 2010 ein duales Studium gemacht. Im Anschluss daran habe ich direkt angefangen zu arbeiten.
Ich habe nun im Internet gelesen, dass ich Kosten, die während des dualen Studiums anfallen, als Werbungskosten in späteren Steuerklärungen absetzen kann (z.B. Fahrtkosten, Studiengebühren, Arbeitsmittel). Dies nennt man dann wohl Verlustfeststellungsbescheid. Für 2007 bis 2009 habe ich bisher noch keine Steuerklärung abgegeben. für 2010 und 2011 allerdings schon.
Kann mir vielleicht jemand erklären, welche Formalien ich einhalten muss um nun rückwirkend noch die Kosten für das Studium anrechnen zu lassen?
Ich hoffe ich habe alle relevanten Fakten zusammengetragen
Gruß Maufine
ich habe von 2007- 2010 ein duales Studium gemacht. Im Anschluss daran habe ich direkt angefangen zu arbeiten.
Ich habe nun im Internet gelesen, dass ich Kosten, die während des dualen Studiums anfallen, als Werbungskosten in späteren Steuerklärungen absetzen kann (z.B. Fahrtkosten, Studiengebühren, Arbeitsmittel). Dies nennt man dann wohl Verlustfeststellungsbescheid. Für 2007 bis 2009 habe ich bisher noch keine Steuerklärung abgegeben. für 2010 und 2011 allerdings schon.
Kann mir vielleicht jemand erklären, welche Formalien ich einhalten muss um nun rückwirkend noch die Kosten für das Studium anrechnen zu lassen?
Ich hoffe ich habe alle relevanten Fakten zusammengetragen
Gruß Maufine
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