Sehr geehrte Forenmitglieder,
ich war bis zum August 2011 berufstätig und nunmehr seit 01.09.2011 in Altersrente. Daher beschäftigt mich seit einiger Zeit die Frage nach der künftigen Besteuerung. Bis 2011 hatte ich eigentlich damit keine Probleme, meine Witwenrente galt quasi als Zusatzeinkommen und musste "nachversteuert" werden. Ein Minijob, den ich noch immer habe, wurde bisher schon in der Witwenrente angerechnet, d.h. selbige verringerte sich dementsprechend und das bleibt sicher auch so, zumindest solange ich diese Arbeit durchführe und nicht beende.
Aber wie sieht das jetzt aus? Muss ich weiter eine Einkommenssteuererklärung abgeben, fällt diese weg und/oder welche Steuererklärung muss jetzt überhaupt in welchem Umfang getätigt werden?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit bestem Gruß und guten Wünschen für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel
bourgi2002
ich war bis zum August 2011 berufstätig und nunmehr seit 01.09.2011 in Altersrente. Daher beschäftigt mich seit einiger Zeit die Frage nach der künftigen Besteuerung. Bis 2011 hatte ich eigentlich damit keine Probleme, meine Witwenrente galt quasi als Zusatzeinkommen und musste "nachversteuert" werden. Ein Minijob, den ich noch immer habe, wurde bisher schon in der Witwenrente angerechnet, d.h. selbige verringerte sich dementsprechend und das bleibt sicher auch so, zumindest solange ich diese Arbeit durchführe und nicht beende.
Aber wie sieht das jetzt aus? Muss ich weiter eine Einkommenssteuererklärung abgeben, fällt diese weg und/oder welche Steuererklärung muss jetzt überhaupt in welchem Umfang getätigt werden?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit bestem Gruß und guten Wünschen für das bevorstehende Weihnachtsfest und den Jahreswechsel
bourgi2002
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