Ich bin ehrenamtlich Stellvertreter eines Hundevereins und bekomme dafür auch kein Geld. Kann ich in meiner Steuererklärung eine Übungsleiterpauschale bzw. Ehrenamtspauschale geltend machen? Wenn ja wo in der Steuererklärung ? Muß mir das dann von unserem Vorsitzenden bestätigt werden und gibt es eine bestimmte Schriftform dafür ?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Ehrenamtspauschale
Einklappen
X
-
bobobaer
AW: Ehrenamtspauschale
Die Kosten für Einkäufe und damit zusammenhängende Fahrtkosten kann man sich vom Verein als Spesen natürlich steuerfrei erstatten lassen. Man kann das Geld auch zurück spenden und sich eine Spendenquittung ausstellen lassen, so der Verein dazu berechtigt ist, in diesem Fall wäre das wie jede andere steuerbegünstigte Spende auch unter Sonderausgaben absetzbar.
Mit der Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale hat das aber alles nichts zu tun. Nicht vorhandene Einkünfte (und gäbe es Vergütungen für die Ehrenamtliche Tätigkeit, so müsste nebenbei bemerkt die Satzung dies vorsehen, wenn der Verein gemeinnützig ist) bleiben nach Anwendung diese Pauschalen das, was sie sind, nämlich nicht vorhanden, und was man nicht hat, kann man auch nicht absetzen.
Kommentar
Kommentar