Ich habe meine ELSTAM abgefragt und festgestellt, dass ein Arbeitgeber meine ELSTAM auch abgefragt hat. Dieser Arbeitgeber ist aber nur mit einer ZOBEL-ID angegeben. Ich kann somit nicht feststellen, ob mein Arbeitgeber meine ELSTAM abgefragt hat oder irgendein anderer. Warum wird der Arbeitgeber nicht mit Klarnamen angegeben?
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AW: Zobel-id
Hallo !
Ich habe mal versucht etwas zur ZObEL-ID zu finden:
In der ELStAM-Datenhaltung ist die AG-Steuernummer als Ordnungskriterium nicht bekannt. ELStAM verwendet interne, eindeutige Ordnungskriterien, die bis zur Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer Anwendung finden. Diese internen Ordnungskriterien werden als ZObEL-ID bezeichnet. Es wird je eine ZObEL-ID für den AG und eine für den DÜ verwendet.
Bei der Verarbeitung der Anmeldung einer Anmeldeliste wird für jedes Arbeitsverhältnis eine eindeutige Verknüpfung zwischen der IdNr. des Arbeitnehmers sowie der ZObEL-ID des Arbeitgebers und der ZObEL-ID des beteiligten Datenübermittlers angelegt.
Die IdNr des AN ist daher verknüpft zu einer AG-DUE-Zuordnung, die aus ZObEL-ID des AG (abgeleitet aus Ordnungskriterium AG-StNr.) und ZObEL-ID des DÜ (abgeleitet aus Ordnungskriterium des DÜ-Zertifikats)
besteht.
Quelle: https://www.elster.de/download/Getrennte_Lohnabrechnung_beim_gleichen_ArbG_finale _V_1_0.pdfMit freundlichen Grüßen
- AG1971 -
Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |> Offizieller ELSTER-BLOG: http://blog.elster.de/wordpress/ > AG1971: https://www.facebook.com/Elstererfahrungen.blogspot.de <
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AW: Zobel-id
Moin, moin,
danke für Deine Antwort!!
Diese Info hatte ich schon von Elster erhalten, sie bringt mich aber nicht wirklich weiter, weil ich nach wie vor nicht sehen kann, welcher Arbeitgeber meine Daten abgefragt hat - und das, meine ich, wäre doch schon wichtig zu wissen.
Ich wünschen einen schönen Feierabend.
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Gast
AW: Zobel-id
Ich stimme Ihnen voll zu. Aber zu diesem Punkt kann Ihnen hier niemand weiterhelfen. Sie können Ihren Vorschlag der ElsterHotline übermitteln, vielleicht bringt dies Ihr berechtigtes Anliegen weiter.
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Gast
AW: Zobel-id
Sie müssen das über Ihr zuständiges Finanzamt beantragen. Anträge dazu finden Sie über folgenden Link:
http://www.finanzamt.bayern.de/informationen/formulare/Lohnsteuer/Arbeitnehmer/Antraege_zu_den_elektronischen_Lohnsteuerabzugsmer kmalen_ELStAM.pdf
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AW: Zobel-id
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektronische_Lohnsteuerabzugsmerkmale
Datenschutz
Die Übermittlung und Speicherung der Lohnsteuerdaten in der ELStAM-Datenbank erfolgt auf Grundlage des § 39e Einkommensteuergesetz (EStG) sowie des § 139b Abgabenordnung (AO). Nur die aktuellen Arbeitgeber sind berechtigt, die ELStAM abzurufen. Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt diese Berechtigung.
Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer keine Angaben zu Abrufberechtigungen des Arbeitgebers machen. Sie können jedoch beim Finanzamt beantragen, dass nur bestimmte Arbeitgeber ihre ELStAM abrufen können (Positivliste). Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, konkrete oder alle Arbeitgeber für den Abruf ihrer ELStAM auszuschließen (Teil- oder Vollsperrung).
Dabei gilt es aber zu beachten, dass der Arbeitgeber im Falle einer Abrufsperre verpflichtet ist, den Arbeitslohn nach Steuerklasse VI zu besteuern. Auskünfte darüber, welche ELStAM beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert sind und welche Arbeitgeber sie in den letzten zwei Jahren abgerufen haben, erhalten die Arbeitnehmer mit Beginn des Verfahrens im ELSTER-Online-Portal. Dazu ist eine Authentifizierung unter Verwendung der IdNr. notwendig. Eine eventuell bereits bestehende Authentifizierung im ElsterOnline-Portal ohne IdNr. reicht dafür nicht aus. Darüber hinaus können diese Auskünfte auch beim zuständigen Finanzamt eingeholt werden.Mit freundlichen Grüßen
- AG1971 -
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AW: Zobel-id
Zitat von ElsterTussi Beitrag anzeigenWenn man seine ELSTAM-Daten über ElsterOnline abruft, steht da der Klarname des AG drin.
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