Hallo,
ich brüte gerade über der Einkommensteuer 2012.
In meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 sind auf Zeile 28 ein Betrag zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichversicherung eingetragen. Nun muss ich leider feststellen, dass der dort eingetragene Betrag wesentlich geringer als mein tatsächlich gezahlter Beitrag ist.
Auf Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2 unter "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung" darf ich aber u.a. zu den Zeilen 31 - 35 nur Einträge vornehmen, wenn ich der Datenübermittlung nicht widersprochen habe. Und dies habe ich allem Anschein nach nicht getan, werde es aber - falls überhaupt noch möglich - demnächst nachholen.
Derzeit habe ich in den Zeilen 31 - 35 trotzdem Beträge eingetragen, und zwar die bisher nicht berücksichtigten Beträge. Die Plausibilitätsprüfung ergab danach aber keine Fehlermeldung. Zu dem Unterschied zwischen dem falschen Betrag aus der Datenübermittlung und dem tatsächlichen Betrag werde ich eine schriftliche Erläuterung nachreichen.
Meine Frage ist nun, gibt es eine andere Möglichkeit, die fehlenden Rest-Beträge in der Steuererklärung unterzubringen?
Gruß
Horst
ich brüte gerade über der Einkommensteuer 2012.
In meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2012 sind auf Zeile 28 ein Betrag zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichversicherung eingetragen. Nun muss ich leider feststellen, dass der dort eingetragene Betrag wesentlich geringer als mein tatsächlich gezahlter Beitrag ist.
Auf Anlage Vorsorgeaufwand, Seite 2 unter "Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung" darf ich aber u.a. zu den Zeilen 31 - 35 nur Einträge vornehmen, wenn ich der Datenübermittlung nicht widersprochen habe. Und dies habe ich allem Anschein nach nicht getan, werde es aber - falls überhaupt noch möglich - demnächst nachholen.
Derzeit habe ich in den Zeilen 31 - 35 trotzdem Beträge eingetragen, und zwar die bisher nicht berücksichtigten Beträge. Die Plausibilitätsprüfung ergab danach aber keine Fehlermeldung. Zu dem Unterschied zwischen dem falschen Betrag aus der Datenübermittlung und dem tatsächlichen Betrag werde ich eine schriftliche Erläuterung nachreichen.
Meine Frage ist nun, gibt es eine andere Möglichkeit, die fehlenden Rest-Beträge in der Steuererklärung unterzubringen?
Gruß
Horst
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