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Zusatzversorgung VBL/ZVK Frage

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    Zusatzversorgung VBL/ZVK Frage

    Hallo,

    eine Frage zur Zusatzversorgung im öffentlichem Dienst (VBL/ZVK). Wie ich das in den anderen Themen verstanden habe kann man die Beiträge welche im Rahmen der Zusatzversorgung erbracht werden nur ansetzten wenn diese schon vor dem 01.01.2005 erstmalig erbracht wurden. Ich habe meine Ausbildung im ÖD absolviert und schon vor besagten Datum Beiträge gezahlt. Diese Beiträge führte ich aber in die ZVK Sachsen ab. Nach meiner Ausbildung musste ich meinen Zivildienst ableisten und somit ruhten die Beitragszahlungen für diese Zeit. Gleich nach meinem Zivildienst trat ich wieder in ein Arbeitsverhältnis Im ÖD ein, diesmal jedoch in BaWü. Dort ist die VBL zuständig. Ein Übertrag meiner geleisteten Beiträge war ohne Problem möglich. Zählen nun meine Beiträge welche ich nun seit 2006 wieder abführe als Beiträge mit dem Start vor 01.01.2005 oder habe ich durch den Zivildienst diese Vergünstigung verloren. Ich frage mich das deshalb weil ich ja die ZVK-Beiträge problemlos übernehmen konnte.

    Vielen Dank

    #2
    AW: Zusatzversorgung VBL/ZVK Frage

    es zählen alle beitäge denn die Zahlung war nur ruhend

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