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Vorsorgeaufwendungen 2011

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    Vorsorgeaufwendungen 2011

    Hallo!
    ich habe ein Problem mit den Vorsorgeaufwendungen 2011: In einem Beitrag der "Wirtschaftswoche" vom 5. Dezember 2011 habe ich gelesen, dass das Finanzamt (Ekst-Gesetz) in 2011 geleistete Vorauszahlungen bis zum 2,5fachen des PKV-Basis-Jahresbeitrages anerkennt, also direkt absetzbar sind, auch wenn damit die eigentlich geltenden Höchstbeträge überschritten werden. Ich habe bei meiner PKV nachgefragt, die dieses auch bestätigt und die Vorauszahlung akzetiert hat. Ich habe also vorausgezahlt und diese in meiner Steuererklärung 2011 geltend gemacht. Jetzt habe ich vor 2 Wochen meinen Steuerbescheid erhaten und musste feststellen, dass nur die geltenden Höchstbeträge anerkannt worden sind. Hat einer damit Erfahrung? Muss ich dass akzeptieren oder kann ich dagegen Einspruch einlegen und mit welcher Begründung? Es wäre schön, wenn mir da jemand helfen kann. Gruss!

    #2
    AW: Vorsorgeaufwendungen 2011

    Welche Höchstbeträge? Gibt es für KV doch nicht mehr.

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      #3
      AW: Vorsorgeaufwendungen 2011

      In den Erläuterungen zum Steuerbescheid heisst es "Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigug Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung (Basisabsicherung) und Plegeversicherung ausgeschöpft; ein darüber hinausgehender Abzug der weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen ist daher nicht möglich (Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung vom 16.7.2009, Bundesgestzblatt Teil I S. 1959)". Weiter oben heisst es "Die geleisteten und die erstatteten Beiträge zur (Basis-)Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung wurden mit den Beträgen angesetzt, die das Versicherungsunternehmen elektronisch übermittelt hat". Dieser Betrag ist im Steuerbescheid allerdings deutlich kleiner als das was ich declariert habe - auf Basis der Mitteilung meiner PKV. Liegt hier veilleicht der Fehler in der elektronischen Übermittlung? Schon mal vielen Dank!

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwendungen 2011

        Die erste Erläuterng weist nur darauf hin, dass sie neben der KV keine sonstigen Versicherungen mehr absetzen können, da die insgesamten Höchstbeträge bereits durch die KV ausgeschöpft sind.

        Wenn Sie mehr als Basis eingezahlt haben, sollte die Versicherung dieses mehr auch ans FA übermitteln oder eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Zur Fristwahrung empfiehlt sich ein Einspruch oder Änderungsantrag.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwendungen 2011

          Hallo Kloebi,
          zu 1) ok, ist mir jetzt klar
          zu 2) werde die Empfehlung wahrnehmen und mit der PKV die elektr. Übermittlung klären.
          Vielen Dank nochmals!!!

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