Hallo!
ich habe ein Problem mit den Vorsorgeaufwendungen 2011: In einem Beitrag der "Wirtschaftswoche" vom 5. Dezember 2011 habe ich gelesen, dass das Finanzamt (Ekst-Gesetz) in 2011 geleistete Vorauszahlungen bis zum 2,5fachen des PKV-Basis-Jahresbeitrages anerkennt, also direkt absetzbar sind, auch wenn damit die eigentlich geltenden Höchstbeträge überschritten werden. Ich habe bei meiner PKV nachgefragt, die dieses auch bestätigt und die Vorauszahlung akzetiert hat. Ich habe also vorausgezahlt und diese in meiner Steuererklärung 2011 geltend gemacht. Jetzt habe ich vor 2 Wochen meinen Steuerbescheid erhaten und musste feststellen, dass nur die geltenden Höchstbeträge anerkannt worden sind. Hat einer damit Erfahrung? Muss ich dass akzeptieren oder kann ich dagegen Einspruch einlegen und mit welcher Begründung? Es wäre schön, wenn mir da jemand helfen kann. Gruss!
ich habe ein Problem mit den Vorsorgeaufwendungen 2011: In einem Beitrag der "Wirtschaftswoche" vom 5. Dezember 2011 habe ich gelesen, dass das Finanzamt (Ekst-Gesetz) in 2011 geleistete Vorauszahlungen bis zum 2,5fachen des PKV-Basis-Jahresbeitrages anerkennt, also direkt absetzbar sind, auch wenn damit die eigentlich geltenden Höchstbeträge überschritten werden. Ich habe bei meiner PKV nachgefragt, die dieses auch bestätigt und die Vorauszahlung akzetiert hat. Ich habe also vorausgezahlt und diese in meiner Steuererklärung 2011 geltend gemacht. Jetzt habe ich vor 2 Wochen meinen Steuerbescheid erhaten und musste feststellen, dass nur die geltenden Höchstbeträge anerkannt worden sind. Hat einer damit Erfahrung? Muss ich dass akzeptieren oder kann ich dagegen Einspruch einlegen und mit welcher Begründung? Es wäre schön, wenn mir da jemand helfen kann. Gruss!
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