Hallo, ich habe gelesen das man die Kinderbetreuungskosten ab 2012 immer als Sonderausgabe geltend machen kann. In welche Zeile sollte man dies den eintragen ?
Kinderbetreuungskosten für 2012 - Sonderausgabe
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AW: Kinderbetreuungskosten für 2012 - Sonderausgabe
Die Angaben zu den Kinderbetreuungskosten sind auf der Anlage KIND in den Zeilen 67 bis 72 zu machen.UserElster
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AW: Kinderbetreuungskosten für 2012 - Sonderausgabe
Was hat Ihre Frage mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun?
Sollte es um ElsterFormular oder eine Steuersoftware gehen, brauchen Sie nur die Anlage Kind vollständig ausfüllen, die Verknüpfung zu den Sonderausgaben wird vom Programm passend hergestellt.
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AW: Kinderbetreuungskosten für 2012 - Sonderausgabe
Hier ein Auszug vom Hilfsprogramm elster
"Ab 2012 können Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben geltend gemacht"
Deshalb wurde von mir diese Frage gestellt.
Danke an den UserElster für die Antwort
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AW: Kinderbetreuungskosten für 2012 - Sonderausgabe
Die Kinderbetreuungskosten werden wie bisher auch auf der Anlage Kind erfaßt. Bis 2011 mußten Sie auf dieser Anlage noch eine Zuordnung zu den Einkunftsarten vornehmen, um die Kosten als Werbungskosten/Betriebsausgaben oder Sonderausgaben geltend machen zu können. Dies ist 2012 weggefallen, also einfacher geworden. Wo liegt also das Problem? Die automatische Zuordnung zu den Sonderausgaben hatte ich ja bereits oben beschrieben.
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AW: Kinderbetreuungskosten für 2012 - Sonderausgabe
Es gibt kein Problem mehr. UserElster hat mich verstanden und auch geantwortet.
danke nochmal an UserElster
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