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Werbungskosten: Arbeitszimmer

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    Werbungskosten: Arbeitszimmer

    Unter Anlage N

    die absetzbaren Kosten sind seit einiger Zeit auf 1250 Euro begrenzt. In Abschnitt 43 sind die Kosten eindeutig zugeordnet, es sind also keine anderen Kosten hier enthalten.

    Seit 2-3Jahren schafft es die Steuerberechnung nicht, ggf höhere Werte hier zu auf 1250 Euro zu deckeln und korrekt zu rechnen. Ich muss immer von Hand die Werte auf 1250 anpassen, damit die Steuerberechnung nicht zuviel ausrechnet.

    Frage an die Community:
    Eigentlich erscheint mir das so trivial zu sein, dass ich nicht verstehe warum das nicht endlich funktioniert. Habe ich etwas übersehen?

    Bitte an die Elster Progammierer:
    Baut dich hier bitte endlich mal einen Begrenzung auf 1250 Euro in der Berechnung ein, das kann ja nicht so schwer sein. Die Logik der Berechnung ändert sich ja nicht. Könnte möglicherweise mit einer einzigen Abfrage als IF Wert >1250 DANN Wert = 1250 Euro erledigt sein. Vielen Dank.

    #2
    AW: Werbungskosten: Arbeitszimmer

    Hallo,

    Deine Wünsche sende an: hotline@elster.de
    Wir sind hier auch nur Anwender, wie Du!
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten: Arbeitszimmer

      Die Ausgangsfrage verstehe ich im Moment nicht so wirklich. Nach Par. 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG ist ein Arbeitszimmer grds. NICHT abzugsfähig. Wenn allerdings für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, dann ist es bis zu 1.250 EUR abzugsfähig. Wenn das Arbeitszimmer allerdings den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, ist der Abzug NICHT gedeckelt, sondern in VOLLER Höhe abzugsfähig.

      Zugegebenermaßen werden die meisten Arbeitszimmerjünger unter die 1.250 EUR Deckelung fallen, es gibt aber auch genug andere ohne Deckelung. Wieso dann das Programm ALLE über einen Kamm scheren und von sich aus deckeln soll, so dass die Leute mit Vollabzugsmöglichkeit tricksen müssten, verstehe ich nicht. Oder habe ich da etwas falsch verstanden.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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