Nebentätigkeit

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  • mamajusi
    Neuer Benutzer
    • 19.02.2013
    • 5

    #1

    Nebentätigkeit

    Wo muss ich meine Nebentätigkeit eintragen?
  • Elefant
    Neuer Benutzer
    • 23.05.2008
    • 3132

    #2
    AW: Nebentätigkeit

    Kommt drauf an. Arbeitest Du mit irgendeiner Software? Mit welcher?

    Kommentar

    • Gast

      #3
      AW: Nebentätigkeit

      Um dies beurteilen zu können muss man auch wissen, um was für eine Nebentätigkeit es sich konkret handelt.

      Kommentar

      • mamajusi
        Neuer Benutzer
        • 19.02.2013
        • 5

        #4
        AW: Nebentätigkeit

        Ich arbeite mit der Elster-CD. Nebentätigleit ist in einer Pizzeria gewesen.

        Kommentar

        • UserElster
          Neuer Benutzer
          • 22.03.2007
          • 370

          #5
          AW: Nebentätigkeit

          Es handelt sich also offensichtlich um einen Nebenjob.

          Sofern hierfür eine Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt wurde, gehören die Einnahmen auf die Anlage N (Übernahme der Zahlen auf Seite 1). Wenn es sich um einen pauschal besteuerten Minijob handeln sollte, dann muss dieser nicht in der Steuererklärung auftauchen.
          UserElster

          Kommentar

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