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Berechnung der Steuerrückerstattung

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    Berechnung der Steuerrückerstattung

    Bei der Berechnung für 2010 kommt bei mir ein negativer Betrag raus - also eine Rückerstattung. Die Daten habe ich dann nach 2011 übernommen und siehe da...der fast identische Betrag ist nun plötzlich positiv, was ja eine Steuerschuld bedeuten würde.

    Wie kann das sein? Meine Kapitalerträge sind gegenüber 2010 etwas gestiegen, ebenso mein Brutto etc. - sonst ist alles identisch mit dem Vorjahr!

    #2
    AW: Berechnung der Steuerrückerstattung

    Hallo Prinz79,

    was ist etwas gestiegen...Hundert Euro oder Dreitausend Euro ?
    Wie hoch war die Rückerstattung 2010 ? Hundert Euro ?
    Wenn bei gestiegenem Einkommen jetzt Hundert Euro Nachzahlung rauskommen ist das durchaus realistisch.

    Die Proberechnung rechnet garantiert mit deinen exakten Zahlen richtig.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung der Steuerrückerstattung

      Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
      Hallo Prinz79,

      was ist etwas gestiegen...Hundert Euro oder Dreitausend Euro ?
      Wie hoch war die Rückerstattung 2010 ? Hundert Euro ?
      Wenn bei gestiegenem Einkommen jetzt Hundert Euro Nachzahlung rauskommen ist das durchaus realistisch.

      Die Proberechnung rechnet garantiert mit deinen exakten Zahlen richtig.

      Tschüß
      Also etwas gestiegen heißt um rd. 3,5 v.H. gegenüber dem Vorjahr. Die Rückerstattung in 2010 wäre lt. Elster rd. 250,- EUR und nun sollen es in 2011 plötzlich 260,- EUR Steuerschuld sein!? Zudem ist die Höhe der Kapitaleträge um rd. 200,- EUR gestiegen, also alles lapidar was die Steigerung angeht. Das passt für meinen Geschmack etwas nicht.

      Wer weiß Rat?

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        #4
        AW: Berechnung der Steuerrückerstattung

        Die Höhe der erstattung oder Nachzahlung hängt natürlich auch davon ab, wie viel vorausgezahlt wurde, z.B. per Lohnsteuerabzug oder Abgeltungssteuer oder Vorauszahlung. Ihre Frage kann also IN DIESER FORM nur passen, wenn diese Beträge in beiden Jahren EXAKT identisch waren, was eher unwahrscheinlich ist. Sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.

        Aussagekräftiger ist die Frage, inwieweit sich die festzusetzende Einkommensteuer geändert hat. Und dafür gibt es tausende Möglichkeiten. Klassiker sind z.B. steuerfreie Progressionseinkünfte.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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