Hallo,
ich bekomme immer eine Fehlermeldung in der Plausibilitätsprüfung. Meine Tochter ist volljährig und hat nach der Ausbildung zum SA 2011 die Ausbildung zum Erzieher begonnen, ist also 2012 durchweg in Ausbildung ohne Einkommen. So habe ich es auch angegeben, aber es kommt immer die Fehlermeldung, das man nachweisen soll, das das Kind eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat. Das scheint bei anderen Nutzern im Forum auch der Fall zu sein. Woran liegt es?
ich bekomme immer eine Fehlermeldung in der Plausibilitätsprüfung. Meine Tochter ist volljährig und hat nach der Ausbildung zum SA 2011 die Ausbildung zum Erzieher begonnen, ist also 2012 durchweg in Ausbildung ohne Einkommen. So habe ich es auch angegeben, aber es kommt immer die Fehlermeldung, das man nachweisen soll, das das Kind eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen hat. Das scheint bei anderen Nutzern im Forum auch der Fall zu sein. Woran liegt es?
Kommentar