Hallo,
ich bin über meinen Arbeitgeber in der Betriebsrente der VBL (VBL Klassik) pflichtversichert. Bis vorletztes Jahr konnten die hier abzuführenden Arbeitnehmerbeiträge als Aufwendungen zur Altersvorsorge mit Vertrags-Nr. in die Anlage AV eingetragen werden.
Allerdings ergab sich Ende letzten Jahres dazu eine Änderung. Auf der Seite der VBL heißt es dazu sinngemäß:
Der Beitrag ist aufgrund eines Urteils des BFH nunmehr nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitnehmeranteil also aus dem Bruttolohn an die VBL.
Ich wäre sehr für einen Hinweis dankbar, an welcher Stelle der Elster-Formulare die Ausgaben zur Altersvorsorge in Form dieser VBL-Betriebsrente nunmehr steuerlich geltend gemacht werden können. Oder ist das mittlerweile überhaupt nicht mehr möglich?
ich bin über meinen Arbeitgeber in der Betriebsrente der VBL (VBL Klassik) pflichtversichert. Bis vorletztes Jahr konnten die hier abzuführenden Arbeitnehmerbeiträge als Aufwendungen zur Altersvorsorge mit Vertrags-Nr. in die Anlage AV eingetragen werden.
Allerdings ergab sich Ende letzten Jahres dazu eine Änderung. Auf der Seite der VBL heißt es dazu sinngemäß:
Der Beitrag ist aufgrund eines Urteils des BFH nunmehr nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitnehmeranteil also aus dem Bruttolohn an die VBL.
Ich wäre sehr für einen Hinweis dankbar, an welcher Stelle der Elster-Formulare die Ausgaben zur Altersvorsorge in Form dieser VBL-Betriebsrente nunmehr steuerlich geltend gemacht werden können. Oder ist das mittlerweile überhaupt nicht mehr möglich?
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