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Beiträge zur Altersvorsorge

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    Beiträge zur Altersvorsorge

    Hallo,
    ich mach das hier zum ersten mal und ich hab schon graue Haare. Folgendes Problem, ich habe zwei Verträge zur Altersvorsorge, die monatlichen Beiträge belaufen sich auf 50Euro und 57Euro und jetzt kommts die Beträge werden mir direkt vom Bruttolohn abgezogen. Kann ich diese Beiträge zur Altersvorsorge geltend machen und wenn ja wo?
    Vielen dank im vorraus, André

    #2
    AW: Beiträge zur Altersvorsorge

    Hallo Domme

    für Riester-Rentenverträge, Beitragszahlungen in Anlage ** AV ** eintragen,

    für Rürup-Rentenversicherungs-Verträge, Beiträge in Anlage
    ** Vorsorgeaufwand ** eintragen.

    gez. H A G E N-G R O N E R T

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      #3
      AW: Beiträge zur Altersvorsorge

      Hallo Hagen,

      danke für die schnelle Antwort, jetzt weiß ich schon mal wo´s reinkommt.
      Aber wie ist das mit den Beiträgen trage ich die voll ein also in Summe 107 Euro?
      Weil die Beiträge ja von meinem Bruttolohn abgezogen werden und nicht von meinem
      Netto. Damit verringert sich ja auch mein zu versteuerndes Einkommen .... oder?

      André

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        #4
        AW: Beiträge zur Altersvorsorge

        Bitte teile mal mit um welche Art Rentenversicherung es sich handelt und wo Du sie eintragen willst! Natürlich wird der Beitrag zur Riester-Rente z. B. vom Arbeitgeber versteuert und vom Nettolohn abgezogen.

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          #5
          AW: Beiträge zur Altersvorsorge

          Puhhh welche Art ?????

          Also auf der Police steht

          -Rentenversicherung
          -Betriebliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse (Allianz Pensionskasse AG)
          -Gruppenvertrag

          Reicht das als Antwort?

          Danke André

          Kommentar


            #6
            AW: Beiträge zur Altersvorsorge

            Hallo André

            bitte zuerst zu Elefant, danke Elefant für die Frage an André, welche durch
            die Antwort von André jetzt wie folgt beantwortet werden kann.

            BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG:

            Wer eine betriebliche Altersversorgung hat, braucht sich um diesen Punkt in seiner Steuererklärung keine Sorgen machen. Die gezahlten Beiträge reduzieren das zu versteuernde Bruttogehalt automatisch - weitere Angaben und Bescheide sind nicht nötig.

            mit freundlichen Grüssen
            H A G E N

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              #7
              AW: Beiträge zur Altersvorsorge

              Hallo,

              danke für eure Antworten.

              André

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                #8
                AW: Beiträge zur Altersvorsorge

                Ob das jetzt als Riester-Rente berücksichtigt werden kann oder nicht, ist für mich offen: WENN die Beiträge das STEUERbrutto gemindert haben, also nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei waren, dann können Sie nicht NOCH EINMAL zu einer steuerlichen Vergünstigung führen. Das ginge nur dann, wenn die Versicherungsbeiträge erst NACH der Ermittlung des Steuerbruttos vom Arbeitgeber überwiesen wurden. Dazu einfach mal die Monatsabrechnungen anschauen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  AW: Beiträge zur Altersvorsorge

                  In der Anlage AV

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Beiträge zur Altersvorsorge

                    Zitat von Steuerliebling Beitrag anzeigen
                    In der Anlage AV
                    Bitte die Vorpostings noch einmal lesen, so klar ist das doch HIER gar nicht. Und Anlage AV wurde schon im Posting 2 erwähnt. Und überhaupt hat sich das Thema ja schon erledigt, wenn das letzte Posting über 2 Wochen her ist, oder ?
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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