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Jahresgehaltsbescheinigung und Midi-Job

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    Jahresgehaltsbescheinigung und Midi-Job

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier, und habe eine vermutlich recht dumme Frage.

    Früher war ich in einem Vollzeitjob tätig, und habe stets am Anfang eines Jahres bei Rückgabe meiner LST-Karte eine Art Jahresgehaltsbescheinigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Diese war in der Regel auf der LST-Karte aufgedruckt. Ich bin nicht sicher, ob dieser Ausdruck genauso genannt wird, ich habe diesen jedoch immer für meine Einkommenssteuererklärung gebraucht, da dort alle relevanten Daten eingetragen waren.

    Nun bin ich in einem Midi-Job (für 790 Euro brutto) tätig, und erhalte zwar jeden Monat eine Gehaltsbescheinigung (LST ist dort stets 0), aber andere Belege und auch die LST-Karte (die es ja so nicht mehr gibt) erhalte ich auch im Folgejahr nicht.

    Wie kann ich jetzt die benötigten Infos erhalten, die ich brauche, um meine EST-Erklärung abzugeben? Und reichen dem Finanzamt die Kopien meiner monatlichen Gehaltsbescheinigungen? Was anderes habe ich ja nicht...

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Ciao
    Torsten

    #2
    AW: Jahresgehaltsbescheinigung und Midi-Job

    Warum ist die Lohnsteuer dort jeden Monat 0? Besteuert Ihr Arbeitgeber Ihren Verdienst pauschal? Dann müssen Sie dies in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung nicht mehr angeben. Sie können diese Fragen am Besten mit dem Lohnbüro abgleichen, denn die wissen mit Sicherheit, was Sache ist.

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      #3
      AW: Jahresgehaltsbescheinigung und Midi-Job

      Also mit Lohnbüro ist da nicht viel...

      Das ist eine kleine Firma mit nur einem Chef.

      Und warum die LST Null ist? Nun, ich denke bei diesem Verdienst von 790 Euro brutto fällt schlicht keine LST an.

      Die Sozialversicherungsbeiträge sind ja alle ungleich Null, nur eben die LST.

      Danke für die Antwort.

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        #4
        AW: Jahresgehaltsbescheinigung und Midi-Job

        Zitat von torgrem Beitrag anzeigen
        Wie kann ich jetzt die benötigten Infos erhalten, die ich brauche, um meine EST-Erklärung abzugeben? Und reichen dem Finanzamt die Kopien meiner monatlichen Gehaltsbescheinigungen? Was anderes habe ich ja nicht...
        Der AG muss bei AN, die auf Lohnsteuerkarte arbeiten (also bei nicht pauschal besteuerten Mini-Jobs) bis zum 28.3. die Daten elektronisch authentifiziert an die Finanzverwaltung übermitteln und hat diese Daten in Form des Ausdrucks der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem AN auszuhändigen.

        Kommentar


          #5
          AW: Jahresgehaltsbescheinigung und Midi-Job

          Hallo Bobobaer,
          nach meiner Erinnerung ist der 28. Februar eines jeden Jahres vorgeschrieben..
          Grüsse
          Kontierung

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