Hallo,
ähnlich Fragen wurden zwar schon öfter im Forum gestellt, allerdings passen die Antworten nicht ganz auf meinen Fall. Deshalb stelle ich die Frage hier noch einmal und hoffe mir kann geholfen werden.
Ich habe Ende August 2012 mein Masterstudium beendet, welches ich direkt an das Bachelorstudium angeschlossen habe. Seit September 2012 bin ich in einem normalen Anstellungsverhältnis und zahle demnach auch Steuern, Sozialabgaben etc.
Für die Jahre 2007 - 2011, in denen ich studiert und in den Ferien gejobbt habe, habe ich jeweils eine Steuererklärung angefertigt, um die bazhalte Lohnsteuer zurück zu bekommen. Allerdings habe ich in diesen Steuererklärungen keine angaben zu den Studienkosten (z.B. als Werbungskosten) gemaccht bzw. einen Verlustvortrag beantragt.
Ich nehme an, dass ich die Kosten für das Studium aus den Jahren 2007 bis 2011 nicht mehr anrechnen lassen kann, daich für diese Jahre bereits Stuererklärungen abgegeben habe. Ist das richtig?
Kann ich für die Studienkosten im Jahr 2012 noch etwas zurückbekommen? Wenn ja, wo und wie muss ich diese eintragen? Kann ich auch die Kosten für die Miete mit berechnen (musste für das Studium umziehen und konnte nicht bei den ELtern wohnen)? Und muss ich Angaben zum BAFöG machen?
Da ich erst seit September 2012 angestellt bin, erreiche ich den Steuerfreibetrag wahrscheinlich nicht. D.h. ich muss wahrscheinlich sowieso keine Steuern für 2012 bezahlen. Können die Studienkosten von 2012 dann ins nächste Jahr übertragen werden, und wenn ja, was muss ich dafür tun?
Ziemlich kompliziert, ich weiß... Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ich wäre sehr dankbar für jeden Kommentar.
ähnlich Fragen wurden zwar schon öfter im Forum gestellt, allerdings passen die Antworten nicht ganz auf meinen Fall. Deshalb stelle ich die Frage hier noch einmal und hoffe mir kann geholfen werden.
Ich habe Ende August 2012 mein Masterstudium beendet, welches ich direkt an das Bachelorstudium angeschlossen habe. Seit September 2012 bin ich in einem normalen Anstellungsverhältnis und zahle demnach auch Steuern, Sozialabgaben etc.
Für die Jahre 2007 - 2011, in denen ich studiert und in den Ferien gejobbt habe, habe ich jeweils eine Steuererklärung angefertigt, um die bazhalte Lohnsteuer zurück zu bekommen. Allerdings habe ich in diesen Steuererklärungen keine angaben zu den Studienkosten (z.B. als Werbungskosten) gemaccht bzw. einen Verlustvortrag beantragt.
Ich nehme an, dass ich die Kosten für das Studium aus den Jahren 2007 bis 2011 nicht mehr anrechnen lassen kann, daich für diese Jahre bereits Stuererklärungen abgegeben habe. Ist das richtig?
Kann ich für die Studienkosten im Jahr 2012 noch etwas zurückbekommen? Wenn ja, wo und wie muss ich diese eintragen? Kann ich auch die Kosten für die Miete mit berechnen (musste für das Studium umziehen und konnte nicht bei den ELtern wohnen)? Und muss ich Angaben zum BAFöG machen?
Da ich erst seit September 2012 angestellt bin, erreiche ich den Steuerfreibetrag wahrscheinlich nicht. D.h. ich muss wahrscheinlich sowieso keine Steuern für 2012 bezahlen. Können die Studienkosten von 2012 dann ins nächste Jahr übertragen werden, und wenn ja, was muss ich dafür tun?
Ziemlich kompliziert, ich weiß... Aber vielleicht kann mir trotzdem jemand helfen. Ich wäre sehr dankbar für jeden Kommentar.
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