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Zusammen oder getrennt und wie berchnen?

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    Zusammen oder getrennt und wie berchnen?

    Hallo,

    ich brüte gerade über der Einkommenssteuererklärung was gar nicht so einfach ist weil wir ziemlich....ähm...nennen wir es mal "speziell" sind. Also

    - Heirat am 24.10., zusammengezogen (ummeldung) 26.10.

    - vorher jeder für sich in eigener Wohnung, ich mit einem Kind aus früherer Beziehung und 2 gemeinsamen Kindern

    - Er ganz normaler Angestellter...Steuerklassenwechsel nach Heirat von 1 bis 3 und Kinderfreibeträge von 0,00 auf 2,00

    - Ich selbstständig tätig seit 01.10., vorher Hartz 4

    Lohnt sich die Zusammenveranlagung oder doch lieber getrennt?

    Wenn zusammen trage ich das Elterngeld das ich bezogen habe für 12 Monate ein oder erst ab Heirat? Selbe frage für Haftpflichtversicherung und Kindergeld?

    Was kreuze ich bei Übertragung des Freibetrages für mein Kind aus früherer Beziehung an? Kontakt zum Vater besteht nicht, er zahlt aber Unterhalt.

    Danke schonmal im Vorraus

    LG

    #2
    AW: Zusammen oder getrennt und wie berchnen?

    Ich gehe mal davon aus, dass Sie kein Arbeitgeber sind, sondern Ihre Einkommensteuererklärung machen wollen. Sie befinden sich nämlich dann im falschen Unterforum.

    Die Veranlagung erfolgt immer für das komplette Kalenderjahr. Somit die Eintragungen mit den Werten vorzunehmen, die im Jahr angefallen sind. Ob Sie zufällig dann in dem Jahr geheiratet haben, spielt keine Rolle. Also Elterngeld, das Sie vom 01.01.-31.12. eingenommen haben. Selbes für Kindergeld und Haftpflicht.

    Ob für Sie die Zusammenveranlagung, getrennte Veranlagung oder besondere Veranlagung günstiger ist, können Sie nur selbst festzustellen, in dem Sie die verschiedenen Erklärungen eingeben und durchrechnen lassen. Elsterformular sieht eine Alternativrechnung nicht vor, das eine oder andere kommerzielle Programm vielleicht schon.

    Bezüglich Übertragung KÖNNTE Zeile 41 interessant sein. Ob das dort Beschriebene vorliegt, können nur Sie wissen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Zusammen oder getrennt und wie berchnen?

      Hallo,

      wow, das ging aber schnell :-) vielen Dank!

      Nein, ich bin kein Arbeitgeber, da habe ich mich wohl vertan, entschuldigung...

      Dann werde ich wohl mal getrennt und zusammen gegenrechnen.

      Danke

      LG

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        #4
        AW: Zusammen oder getrennt und wie berchnen?

        Jetzt ergibt sich gerade die Frage was ich beim Kindergeld eintrage? Mein Mann hat bis zur Heirat Unterhalt gezahlt, hatte aber weder einen Kinderfreibetrag eingetragen noch Kindergeld bezogen?

        LG

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          #5
          AW: Zusammen oder getrennt und wie berchnen?

          bei der getrennten Vlg. bei jedem Elternteil die Hälfte. Ihr Mann hatte einen Anspruch auf das halbe Kindergeld, auch wenn es ihm nicht ausgezahlt wurde.

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