Liebe Forenmitglieder,
hab da mal eine kleine Frage. Muss ich zwei Steuererklärungen abgeben oder wie mache ich dies, wenn ich eine Ausbildung bis 16.07.2012 in Sachsen-Anhalt hatte, danach 14 Tage arbeitsuchend (hier zuständig FA Magdeburg) und anschließend eine Arbeit in Niedersachsen aufgenommen habe (hier zuständig Stuttgart-Körperschaften).
Danke für die Infos
LG HR
hab da mal eine kleine Frage. Muss ich zwei Steuererklärungen abgeben oder wie mache ich dies, wenn ich eine Ausbildung bis 16.07.2012 in Sachsen-Anhalt hatte, danach 14 Tage arbeitsuchend (hier zuständig FA Magdeburg) und anschließend eine Arbeit in Niedersachsen aufgenommen habe (hier zuständig Stuttgart-Körperschaften).
Danke für die Infos
LG HR
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