Hallo,
ich habe im Jahr 2012 meine Ausbildung beendet und studiere seit Oktober an der FH.
Beim Ausfüllen der Anlage N komme ich nicht weiter.
1. Fahrtkosten können als Werbungskosten angesetzt werden - nach neuem Urteil Hin- und Rückfahrt - also nicht wie bei der Pendlerpauschale. Wo trage ich das ein - Zeile 36 -39 soll man die einfache Fahrt eintragen - kann ich diese hier einfach doppelt eintragen?
2. Wo tragen ich die Studiengebühren ein?
3. Darf ich in Zeile 52 Pauschlbeiträge für Mehraufwendungen angeben?
Kann mir jemand helfen! Bin für jeden Hinweis dankbar!
ich habe im Jahr 2012 meine Ausbildung beendet und studiere seit Oktober an der FH.
Beim Ausfüllen der Anlage N komme ich nicht weiter.
1. Fahrtkosten können als Werbungskosten angesetzt werden - nach neuem Urteil Hin- und Rückfahrt - also nicht wie bei der Pendlerpauschale. Wo trage ich das ein - Zeile 36 -39 soll man die einfache Fahrt eintragen - kann ich diese hier einfach doppelt eintragen?
2. Wo tragen ich die Studiengebühren ein?
3. Darf ich in Zeile 52 Pauschlbeiträge für Mehraufwendungen angeben?
Kann mir jemand helfen! Bin für jeden Hinweis dankbar!