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Anlage KAP: Beitragspflichtige Einnahmen aus dem Vorvorjahr

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    Anlage KAP: Beitragspflichtige Einnahmen aus dem Vorvorjahr

    Hallo,

    ich habe eine Riester-Rente. Bei der Steuererklärung für 2011 muss ich in der Anlage KAP als unmittelbar Begünstigter erklären, wie meine Einnahmen des Vorjahres, also 2010, waren, um die Förderung zu erhalten. Wie setzen sich diese Einnahmen zusammen? Ich frage deshalb, ob es sich bei dem Betrag um das vom AG bezahlte Bruttogehalt plus dem erhaltenen KuG handelt, oder ob noch andere Beträge berücksichtigt werden müssen.
    Vielen Dank.

    #2
    AW: Anlage KAP: Beitragspflichtige Einnahmen aus dem Vorvorjahr

    Sie meinen wohl die Anlage AV, nicht die Anlage KAP. Was KuG heißen soll, weiß ich nicht. Im Ergebnis wird gefragt, welche RENTENVERSICHERUNGSrechtlichen Einnahmen Sie hatten, also schauen Sie sich ggf. die Bescheinigung zur Sozialversicherung nach § 25 DEÜV an, die Ihnen Ihr Arbeitgeber hat zukommen lassen, oder die Dezembergehaltsabrechnung. Dazu können ggf. natürlich noch Beträge aus Lohnersatzleistungen kommen, für diee aber auch Bescheinigungen haben sollten.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen aus dem Vorvorjahr

      Danke,
      ich habe die Anlagen verwechselt. Und: KuG ist das Kurzarbeitergeld, dass ich für einige Monate in 2010 bezog.

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        #4
        AW: Anlage KAP: Beitragspflichtige Einnahmen aus dem Vorvorjahr

        Schauen Sie mal in die Programmhilfe zu den Feldern der Anlage AV, die Hinweise müssten eigentlich ausreichen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          AW: Anlage AV: Beitragspflichtige Einnahmen aus dem Vorvorjahr

          Zitat von Helmut_Hessen Beitrag anzeigen
          Und: KuG ist das Kurzarbeitergeld, dass ich für einige Monate in 2010 bezog.
          und das macht es nur wenig komplizierter.

          KuG, WAG udgl. sind Entgeltersatzleistungen, und dafür ist ein eigener Eintrag im Abschnitt Begünstigung der Anlage AV vorgesehen.
          Mit freundlichen Grüßen
          gez. D. Cremer

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