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    ALG richtig eintragen

    Hallo

    Ich habe ein kleines Problem. Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und weiß grad nicht weiter. Ich war letztes Jahr leider arbeitslos und weiß nicht welche Betrag ich im Formular N Zeile 29 eintragen muss. Gehört dort der Betrag rein der im Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit drin steht unter "Entgelt für Rentenversicherung" oder ein anderer? Muss ich den Betrag sonst noch wo anders eintragen?

    Vielen dank schonmal für die Hilfe

    Gruß Luiza

    #2
    AW: ALG richtig eintragen

    Zitat von Luiza87 Beitrag anzeigen
    Hallo

    Ich habe ein kleines Problem. Ich sitze gerade vor meiner Steuererklärung und weiß grad nicht weiter. Ich war letztes Jahr leider arbeitslos und weiß nicht welche Betrag ich im Formular N Zeile 29 eintragen muss. Gehört dort der Betrag rein der im Schreiben von der Bundesagentur für Arbeit drin steht unter "Entgelt für Rentenversicherung" oder ein anderer? Muss ich den Betrag sonst noch wo anders eintragen?

    Vielen dank schonmal für die Hilfe

    Gruß Luiza
    Haben Sie kein Schreiben der Bundesagentur für Arbeit erhalten welches expliziet zur Vorlage beim Finanzamt bestimmt ist?
    Aber Anlage N, Zeile 29 ist richtig; in Zeile 30 dann den Zeitraum der Arbeitslosigkeit eintragen.

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      #3
      AW: ALG richtig eintragen

      Das Schreiben das ich meine hat den Betreff Entgeltbescheinigung, Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen und über dem Betrag steht Entgelt für Rentenversicherung.

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        #4
        AW: ALG richtig eintragen

        Nein,

        du bekommst einen Leistungsnachweis über den Bezug von ALG und dieser ist für das FA.
        Entgelt für Rentenversicherung ist für deine Rentenunterlagen und nicht fürs FA.

        Der Leistungsnachweis über ALG kommt manchmal erst gegen Ende März
        Gegebenen Falls nochmals beim AA nachfragen.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: ALG richtig eintragen

          Zitat von Luiza87 Beitrag anzeigen
          Das Schreiben das ich meine hat den Betreff Entgeltbescheinigung, Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen und über dem Betrag steht Entgelt für Rentenversicherung.
          Ich kenne das von Ihnen genannte Schreiben leider nicht auswendig.

          Aber wenn da ein "Hinweis zur steuerlichen Berücksichtigung von Entgeltersatzleistungen" steht, dann würde ich mir den evtl. mal durchlesen, vielleicht steht da genaueres?

          Das Entgelt für Rentenversicherung ist ja in erster Linie für die Rentenversicherung maßgebens und nicht für das FA.

          Ob es in diesem Fall auch der gleiche Betrag für das Finanzamt ist kann sein, muss aber nicht.

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            #6
            AW: ALG richtig eintragen

            Vielen Dank für die Hilfe erstmal

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