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Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

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    Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

    wie fülle ich die anlage kind richitg aus?
    das älteste (18) kind meine frau wohnt nicht mehr bei uns. (familiäre differenzen)
    als grundinfo.
    das kind geht zur zeit einer 2. schulischen ausbildung nach und erhält aus oben genannten gründen alle bezüge bzw. ich/wir erhalten dafür nix vom staat.
    muß ich es jetzt in der anlage k aufführen oder nicht?
    wenn ja, welche beträge muß ich einsetzen?

    #2
    AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

    Wenn Deine Frau Anspruch auf Kindergeld hat, dann müsst Ihr auch die Anlage Kind ausfüllen.

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      #3
      AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

      wir bekommen das kindergeld nicht, das geht direkt an das kind.

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        #4
        AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

        Zitat von mukato Beitrag anzeigen
        wir bekommen das kindergeld nicht, das geht direkt an das kind.
        Aus Wikipedia:

        Kindergeld ... ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten


        Also, nochmal:

        Wenn Deine Frau Anspruch auf Kindergeld hat, dann müsst Ihr auch die Anlage Kind ausfüllen.

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          #5
          AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

          Es gibt zwei Möglichkeiten, die Sie mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens klären sollten, denn § 74 EStG ist schwer lesbar: Entweder HABEN Sie Anspruch auf Kindergeld, es wird aber "nur" an das Kind AUSGEZAHLT. Dann gilt das von Elefant gesagte. Oder Sie haben mangels Erfüllung der Unterhaltspflicht gar keinen Anspruch auf Kindergeld und DESWEGEN wird das an das Kind ausgezahlt. Dann haben Sie logischerweise auch keinen Anspruch auf Kinderfreibetrag und Sie können bzw. müssen sogar die Anlage Kind komplett draußen lassen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Fehler bei der Anlage Kind 2012

            Ich habe auch eine Frage zu "Anlage Kind, Steuererklärung 2012“ und zwar bekomme ich einen Fehler in der Zeile 38, Abschnitt „Kranken- und Pflegeversicherung“. Ich habe in der Zeile 38 100% angegeben. Der Vater meines Sohnes ist seit über 10 Jahre unbekannt verzogen und ich bekomme weder ein Unterhalt oder sonst irgendeiner Hilfe.
            Jetzt bekomme ich diesen Fehler „Die Angabe des berücksichtigenden Anteil an den Beiträgen des Kindes zu Kranken- und Pflegeversicherung ist nur bei getrennter Veranlagung der Ehegatten zulässig.“
            Mein Ehemann ist nicht der Vater meines Sohnes und auf der Seite 1 ist er als „Stiefkind“ bei ihn und „Leibliches Kind“ bei mir erfaßt.

            Was mache ich falsch?

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              #7
              AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

              Hallo,

              Zeile 10 ausgefüllt?

              in dem Falle Eingabe - Vater unbekannt verzogen-

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                Klar! Leider bekomme ich immer noch den gleichen Fehler! :-(
                Hat jemand noch eine Idee? Kann es sein, daß es ein Programmfehler ist?

                Gruß
                Regina

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                  #9
                  AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                  lassen sie die Zeile 38 einfach leer, denn dort haben sie auch nichts einzutragen.

                  die zeile ist nur bei getrennter veranlagung zutreffend (wie übrigens dick dran steht und von der fehlermeldung auch ausgesagt wird ;-))
                  denn nur dann besteht ein wahlrecht bzgl. der beitragsaufteilung. sie machen keine getrennte veranlagung, sollte heissen die beiträge werden sowieso voll bei Ihnen angerechnet.

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                    #10
                    AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                    vielen Dank! Bin vollkommen bei Ihnen.

                    Mit dem Vater des Kindes habe ich auch getrennte Veranlagung.
                    Es steht auch "NUR bei getrennt veranlagten Eltern". Was hier der Fall ist.
                    Wir leben schon seit viele Jahren nicht zusammen und somit habe ich das Anrecht auf 100%.

                    Das gleich ist in der Zeile 73 auch gilt "nur bei getrenntvereinlagten Eltern"
                    Oder verstehe ich das falsch?
                    Zuletzt geändert von Regina1973; 08.04.2013, 18:59.

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                      #11
                      AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                      Um Getrennte Veranlagung beantragen zu dürfen muss man

                      1. verheiratet sein

                      2. nicht dauernd getrennt leben.

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                        #12
                        AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                        wie ich schon schrieb, getrennte veranlagung trifft fuer sie nicht zu.

                        wie elefant schon schrieb: verheiratete (und nicht getrennt lebende) können waehlen zwischen zusammenveranlagung oder getrennter Veranlagung, wobei letzteres bedeutet das jeder EHEGATTE eine eigene Erklärung abgibt.

                        mit ihrem EX sind sie nicht mehr verheiratet, das hat jedoch nichts mit getrennter Veranlagung in steuerlicher hinsicht zu tun. ;-)

                        wenn, dann koennten sie sich lediglich getrennt von ihrem JETZIGEN Ehemann veranlagen lassen und DANN die kosten zwischen ihnen und ihrem jetzigen mann aufteilen. bei einer zusammenveranlagung, wie sie sie offenbar gerade ausfuellen, kommt sowieso der Gesamtbetrag der krankenversicherungskosten zum Ansatz.

                        einfach die zeile 38 leer lassen, ausrechnen und schauen, was beruecksichtigt wird ;-)

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                          #13
                          AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                          Hallo Regina,

                          Zitat von Regina1973 Beitrag anzeigen
                          Mit dem Vater des Kindes habe ich AUCH getrennte Veranlagung.
                          DAS würde Sie der Bigamie bezichtigen!
                          Nur EHEGATTEN können zwischen getrennter Veranlagung und Zusammenveranlagung wählen.
                          Wenn Ihr EHEMANN nicht der Vater Ihres Sohnes ist, und Sie eine getrennte Verlagung mit eben diesem Ex hätten, würden Sie ZWEI Ehen führen - Bigamie!

                          Mit Ihrem Ex haben Sie KEINE Zusammenverlagung und KEINE getrennte Veranlagung; der ist nur noch Stief - klar?
                          Mit freundlichen Grüßen
                          gez. D. Cremer

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                            #14
                            AW: Hilfe bei Anlage Kind - wohnt nicht mehr zuhause

                            Okay, verstanden!
                            Vielen vielen Dank!

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