Abschreibung und Arbeitszimmer im eigenen Haus - einmonatige Nutzung

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  • Nika79
    Neuer Benutzer
    • 03.04.2013
    • 6

    #1

    Abschreibung und Arbeitszimmer im eigenen Haus - einmonatige Nutzung

    Wie trage ich die Nutzung eines Arbeitszimmers für nur einen Monat im eigenen Haus ein? Die Herstellungskosten habe ich alle eingetragen und das Programm berechnet eine Abschreibung anteilig für das Arbeitszimmer. Nun habe ich das Arbeitszimmer aber nur einen Monat genutzt, weil wir erst im Dezember eingezogen sind. Bleibt der Abschreibungsbetrag dann gleich, also ist es egal, wie lange man das Arbeitszimmer genutzt hat?
  • stiller
    Neuer Benutzer
    • 18.07.2008
    • 6439

    #2
    AW: Abschreibung und Arbeitszimmer im eigenen Haus - einmonatige Nutzung

    Rätsel über Rätsel!
    Um eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung handelt es sich definitiv nicht!

    Geht es um die Anlage N oder V?
    Wenn ja, mit welchem Programm?
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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    • Nika79
      Neuer Benutzer
      • 03.04.2013
      • 6

      #3
      AW: Abschreibung und Arbeitszimmer im eigenen Haus - einmonatige Nutzung

      Anlage N - also Werbungskosten häusliches Arbeitszimmer - Programm WISO Steuer Mac .....

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      • sophie m.
        Neuer Benutzer
        • 27.01.2010
        • 420

        #4
        AW: Abschreibung und Arbeitszimmer im eigenen Haus - einmonatige Nutzung

        Hallo

        die Abschreibung ist zeitanteilig ( für die Dauer der Nutzung) zu bemessen, hier also 1/12 der Jahresafa

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        • Nika79
          Neuer Benutzer
          • 03.04.2013
          • 6

          #5
          AW: Abschreibung und Arbeitszimmer im eigenen Haus - einmonatige Nutzung

          Vielen Dank!!

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