Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

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  • kadoja
    Neuer Benutzer
    • 08.04.2013
    • 10

    #1

    Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

    Hallo, habe da mal ne Frage?

    Welchen Betrag muss ich in Steuererklärung f.2012 eintragen, den Betrag vom Leistungsnachweis oder den viel höheren Betrag von der Entgeldbescheinigung von der Agentur f. Arbeit?


    Für eine kurze Mitteilung wäre ich sehr dankbar.

    Gruß Kadoja
  • holzgoe
    Erfahrener Benutzer
    • 19.01.2009
    • 12107

    #2
    AW: Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

    Hallo kadoja,

    wenn es sich um ALG I handelt, den Betrag den du erhalten hast also was die Arbeitsagentur an dich geleistet hat.

    wenn es sich um ALG II handelt gehört es überhaupt nicht in die Steuererklärung.

    Tschüß

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    • kadoja
      Neuer Benutzer
      • 08.04.2013
      • 10

      #3
      AW: Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

      Hallo Hozgoe,
      danke für deine schnelle antwort, es ist alg1. kannst du mir sagen, warum es 1. eine entgeldbescheinigung gibt und einen leistungsnachweis mit viel geringerem betrag als ausgezahlt wurde der dem finanzamt übermittelt wurde???


      Gruß kadoja

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      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        AW: Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

        Weil vom ALG I auch Beiträge für Renten- und Krankenversicherung übermittelt werden.

        Kommentar

        • kadoja
          Neuer Benutzer
          • 08.04.2013
          • 10

          #5
          AW: Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

          hallo kloebi,

          danke für deine antwort, bin immer noch unsicher welchen betrag ich nun in der steuererklärung eintragen muss?

          den niedrigeren aus dem leistungsnachweis ( Leistungssaldo) oder den höheren betrag aus der entgeldbescheinigung?

          finde überall unterschiedliche aussagen dazu?????

          Danke im vorraus

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            AW: Entgeldbescheinigung der Agentur f. Arbeit

            Irgendwo steht: Betrag zur Vorlage beim FA, steuerfrei, aber Progressionsvorbehalt § 32 b. Diesen Betrag musst du nehmen.

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