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Plausibilätsprüfung bei Ledigen

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    Plausibilätsprüfung bei Ledigen

    Da ich geschieden bin kann ich im Hauptvordruck bei Ehegatten nicht mehr den Namen meiner ehemaligen Frau angeben.
    Diese Situation akzeptiert aber die Pl.-Prüfung nicht ,so dass ich ,irregulär ,
    nochmals meinen Namen eingegeben habe ,was dann funktionierte.
    Welche Möglichkeit gibt`s regulär für geschiedene Arbeitnehmer?

    Vielen Dank
    Gruss

    #2
    AW: Plausibilätsprüfung bei Ledigen

    keine Angaben zu Ehefrauen machen, nirgendwo, auch keine Nullen in irgendwelchen Anlagen.

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      #3
      AW: Plausibilätsprüfung bei Ledigen

      Auch in der zeile 19 darf kein Kreuz gemacht werden ! Weder bei ZusVlg noch bei getrennter Veranlagung, da eine Einzelveranlagung gemacht wird.
      Mfg

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        #4
        AW: Plausibilätsprüfung bei Ledigen

        Danke für die Hilfe.
        Ich hab`s noch nicht eingetragen ,aber ich hoffe es wird funktionieren.
        Gruss

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