Plausibilätsprüfung bei Ledigen

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • quest123
    Neuer Benutzer
    • 26.02.2013
    • 12

    #1

    Plausibilätsprüfung bei Ledigen

    Da ich geschieden bin kann ich im Hauptvordruck bei Ehegatten nicht mehr den Namen meiner ehemaligen Frau angeben.
    Diese Situation akzeptiert aber die Pl.-Prüfung nicht ,so dass ich ,irregulär ,
    nochmals meinen Namen eingegeben habe ,was dann funktionierte.
    Welche Möglichkeit gibt`s regulär für geschiedene Arbeitnehmer?

    Vielen Dank
    Gruss
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    AW: Plausibilätsprüfung bei Ledigen

    keine Angaben zu Ehefrauen machen, nirgendwo, auch keine Nullen in irgendwelchen Anlagen.

    Kommentar

    • Elster-Tester
      Neuer Benutzer
      • 09.04.2013
      • 2511

      #3
      AW: Plausibilätsprüfung bei Ledigen

      Auch in der zeile 19 darf kein Kreuz gemacht werden ! Weder bei ZusVlg noch bei getrennter Veranlagung, da eine Einzelveranlagung gemacht wird.
      Mfg

      Kommentar

      • quest123
        Neuer Benutzer
        • 26.02.2013
        • 12

        #4
        AW: Plausibilätsprüfung bei Ledigen

        Danke für die Hilfe.
        Ich hab`s noch nicht eingetragen ,aber ich hoffe es wird funktionieren.
        Gruss

        Kommentar

        Lädt...