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Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

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    Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

    Habe heute über Elster eine E-Mail bekommen das ich meinen Einkommenssteuerbescheid online abholen kann, frage ist nur wie mache ich das?
    Habe meine Steuererklärung per Lexware gemacht, starte ich Lexware nun kann ich "Bescheidrückübermittlung" auswählen, wenn ich dort dann auf "Bescheid abholen" klicke hängt sich das Programm mit der Fehlermeldung "Keine Rückmeldung" auf.
    Wie kann ich noch an meine Daten vom Finanzamt kommen?

    TotoP

    #2
    AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

    Hallo !

    Die Berichte, dass es Probleme bei der Bescheiddatenabholung gibt mehren sich.

    Sehen Sie bitte auch hier:

    https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=23428

    Waten Sie in erster Linie den Bescheid per Post ab und probieren Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut die elektronische Abholung Ihrer Bescheiddaten.
    Mit freundlichen Grüßen
    - AG1971 -
    Aktuelle ElsterFormularVersion 17.1.18827 | Download > https://www.elster.de/elfo_down.php |

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      #3
      AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

      Zitat von TotoP Beitrag anzeigen
      starte ich Lexware nun kann ich "Bescheidrückübermittlung" auswählen
      Hast Du die Datei geladen, die Du ans Finanzamt gesendet hattest?

      Gibt es bei der Lohnsteuerbescheinigung überhaupt eine Bescheidrückübermittlung :-o ?

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        #4
        AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

        Soweit ich weiß, muss bei Lohnsteuerbescheinigungen erst eine Protokollabholung stattfinden. Eine Bescheidrückübermittlung findet nicht statt.
        Aber auch keine Mail-Benachrichtigung, es sei denn, die Abholung ist überfällig!

        Frage zum Bescheid:
        Lohnsteuerbescheinigung - Sie sind Arbeitgeber?
        Einkommensteuerbescheid - rein privat?

        MfG
        Stiller
        Gruss (S)stiller
        STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
        Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
        ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
        Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
        Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
        Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
        Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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          #5
          AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

          Unabhängig von der nicht funktionierenden Datenrückübermittlung bei Lexware gilt: Wurde die Steuererklärung vom Finanzamt bearbeitet erhält man in jedem Fall - unabhängig von der Art der Datenübermittlung - immer ein Bescheid in Papierform durch die Post. Dieser Bescheid allein ist rechtsverbindlich. Die Daten sind deshalb auch in Ihrem Fall nicht verloren, sie kommen eben per Post.

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            #6
            AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

            Zitat von korsika Beitrag anzeigen
            Wurde die Steuererklärung vom Finanzamt bearbeitet erhält man in jedem Fall - unabhängig von der Art der Datenübermittlung - immer ein Bescheid in Papierform durch die Post. Dieser Bescheid allein ist rechtsverbindlich. Die Daten sind deshalb auch in Ihrem Fall nicht verloren, sie kommen eben per Post.
            Natürlich ersetzt Elster nicht das Finanzamt. Das glaubt ja auch niemand.

            Das Programm hat aber offensichtlich noch mehr Macken, die fürs nächste Jahr jedenfalls behoben werden sollten.

            1. Was halte ich davon, wenn ich die Steuerbescheiddaten über die entspr. Funktion abrufe und dann die Mitteilung bekomme, dass keine Daten da sind, bzw. bei Folgeversuchen, dass keine neuen Daten vorhanden sind?

            2. Schon innerhalb des Programms bin ich z. B. auf diese Merkwürdigkeiten gestoßen:

            2.1: Es sollte eine vorläufige Berechnung der Lohnsteuer immer dann möglich sein, wenn die Plausibilitätsüberprüfung erfolgreich war - und nicht unterbunden werden, weil man ein paar unwesentliche Hinweise geschlossen hat. Und unwesentlich müssen sie ja gewesen sein, wenn die Prüfung klappt.

            2.2: Bei Anlage N (bezogene Einkünfte) musste ich partout und freihändig eine Eintragung vornehmen, die in meinem Einkommensbescheid überhaupt nicht vorhanden ist. Natürlich ohne die geringste Ahnung der möglichen steuerrechtlichen Folgen.

            Also alles ein bisschen mit der heißen Nadel gestrickt. Im Hinblick auf die Wichtigkeit eines solchen Programms sollte so etwas nicht vorkommen.

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              #7
              AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

              Ich habe bisher mit Version gearbeitet - 11.1.3 (Menü -> Hilfe -> Über ElsterFormular).

              Bei mir ging die Bescheidabholung auch nicht - nach einem Update auf Version 11.2.0 (seit 26.02. verfügbar) konnte ich den Bescheid abholen und unter Menü -> Extras anzeigen/ vergleichen lassen.

              Gruß
              HNuster

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                #8
                AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

                jap. das selbe Problem hatte ich auch aber nach einem UPDATE funct alles wunderbar

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                  #9
                  AW: Bescheid, das ich per Elster meine Daten abholen kann, aber wie?

                  Hi ToToP

                  du musst beim abholen mit Quicksteuer einfach 4-5 min. warten. Es dauert ewig, bis das Programm fertig ist und in dieser Zeit bekommst du oben angezeigt " keine Rückmeldung ". Also einfach mal länger warten.
                  Ich habe genau das gleiche problem. Emailbenachrichtigung das ich ab 8.3. meinen Steuerbescheid abholen kann, aber leider ist laut Quicksteuer nichts zum abholen da. Auf ElsterOnline ist auch bei den Nachrichten nichts zu finden (gehe mal davon aus, dass man da den bescheid auch abholen kann, oder ?
                  Im Elsterprogramm habe ich die Funktion zum abholen des Steuerbescheides nicht aktiv, was aber vermutlich daran liegt, daß das Formular nicht damit versendet wurde.

                  Frage mich nur, was das dann für einen Sinn macht, wenn man doch erstmal auf den Bescheis in Papierform warten muss.
                  Ich denke da muss noch viel gemacht werden, damit Elster Online mal richtig funktioniert, obwohl im vergleich zum Vorjahr ja schon etliches passiert ist.

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