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Fortbildung zum Techniker, geltend machen mit Verlustvortrag

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    Fortbildung zum Techniker, geltend machen mit Verlustvortrag

    Hallo zusammen,

    habe hier Fragen zur Erstattung meiner Ausbildung zum Techniker.
    Die Ausbildung machte ich in Vollzeit vom 14.09.2010 – 31.07.2012.
    Der Zeitraum vom 14.09-31.12.2010, habe ich bereits die Einkommenssteuer abgeschlossen.
    Nun wäre meine Frage zum Jahr 2011, da ich hier keinerlei Einnahmen hatte.

    Will ich wie folgt vorgehen für das Jahr 2011, ich mache einen Antrag auf „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.“
    Im Mantelformular; Zeile 93 trage ich eine „0“ ein, weil ich keinen Rücktrag nach 2010 wünsche.

    In der Anlage N; Zeile 45 gebe ich meine Werbungskosten als Fortbildungskosten an, mit einen Verweis auf ein extra Blatt mit detaillierter Angaben.
    Meine gezahlten Beiträge für Kranken und Pflegeversicherung, sowie die erhaltene Kirchensteuer aus dem Jahr 2010 trage ich in die entsprechenden Felder ein.
    Angaben zum Verdienst kann ich sonst keine machen, also lasse ich diese leer.

    Für das Jahr 2012 würde ich dann im Mantelformular, Zeile 92 ein Kreuz machen um den Vortrag ins Jahr 2012 zu übernehmen, hier würde ich dann wieder in Anlage N; Zeile 45 meine Werbungskosten für Fortbildung für den letzten Zeitraum vom 01.01.2012 – 31.07.2012 geltend machen und als Extraanlage detailliert ausführen.

    Kann mir jemand sagen, ob ich hier noch was zu ergänzen habe.
    Die gezahlten Steuern reichen im Jahr 2012, dann auch wieder nicht aus um den Verlust zu decken.
    Wie lange kann der Verlust dann weitergetragen werden ?
    Muss auf was bestimmtes noch geachtet werden um diese Kosten auch noch später mit geltend zu machen.

    Vielen Dank für eure Antworten.

    #2
    AW: Fortbildung zum Techniker, geltend machen mit Verlustvortrag

    vielleicht nur soviel: sonderausgaben und krankenversicherungskosten etc. sind nicht vortragbar, es bleiben also wohl nur die werbungskosten. es zaehlen auch nur kosten die in 2011 selbst angefallen sind, also nichts aus 2010 oder so...
    dieser verlustvortrag wird auch nicht mit den steuern verrechnet, sondern mit dem einkommen! wenn also die kosten 2011 geringer sind als das einkommen 2012, bleibt für einen weiteren vortrag nichts mehr übrig.

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