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Arbeitslosengeld II und Werbungskosten bzw. Sonderausgaben Steuererklärung 2009

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    Arbeitslosengeld II und Werbungskosten bzw. Sonderausgaben Steuererklärung 2009

    Hallo ich bin verheiratet und meine Frau und ich haben von August 2009 Oktober 2010 Arbeitslosengeld I bzw. II erhalten.
    Seit September 2012 haben wir die Steurklassen 3 und 5 ( vorher 4/4)
    wir möchten eine Zusammenveranlagung rückwirkend bis 2009 machen.

    Problem 2009, Sie hatte Abitur gemacht und nebenbei Teilzeit gearbeitet. Gem. der Lohnabbrechnungen hatt Sie keine LSt gezahlt aber SozVBeiträge. ( ich bin nicht vom Fach aber ich denke diese Beiträge sind nicht steuerlich wieder einholbar). Meine Frage während Sie Abitur gemacht hat, die Fahrten zur Schule und zur Arbeitstätte können diese mit der Entfernungspauschale abgegolten werden sie hatte lediglich eine Monatsfahrkarte und nutze diese für beide wege. die Fahrkarten im Orginal hat sie nicht mehr? Oder ist da nichts zurückzuholen weil Sie keine LSt bezahlt hat? Bzw. Ich und sie ab August 2009 dann ja Arbeitlosengeld bekommen haben.

    Wenn ich nun 2009 nicht berückssichtige weil nichts zu holen ist:

    Problem 2010: habe ich weiterhin Arbeitslosengeld bekommen und Sie hatte einen 400€ Job für 1-2 Monate und hat dann ab Oktober 2010 angefangen zu studieren.
    Was ist hier mit den Werbungskosten für das Studium?
    Wieder wurde keine LSt bezahlt. müsste theoretisch ein Verlustvortrag gemacht werden?

    Weil "2011 sieht die Lage gleich aus sie Studiert hat Nebenjob ( Ohne LST)
    was ist mit den Werbungskosten?

    2012 habe ich wieder Vollzeit angefangen zu arbeiten bei ihr ist alles gleich geblieben wir haben unsere Steuerklassen geändert 3/5 und schwupps wurde ihr Geringfügiges Lohn besteuert?
    Laut Arbeitgeber ist das von der StKlasse abhängig?!

    nun möchte ich unsere Steuererklärung machen.

    Rückwirkend müsste ich oder könnte ich ? einen Verlusvortrag der Vorjahre geltend machen? für das Jahr 2012 oder muss ich erst mal abwarten wie das Finanzamt die Vorjahre mit einem Bescheid absegnet?

    Ich weiss viel Text im Grunde zwei Sachen,
    kann man beim Arbeitslosengeld Werbungskosten / Sonderausgaben geltend machen und den Verlustvortrag nutzen?
    bzw. muss ich erst die Steuerbescheide der Vorjahre abwarten.
    Zuletzt geändert von Gökhan; 24.04.2013, 13:44.

    #2
    AW: Arbeitslosengeld II und Werbungskosten bzw. Sonderausgaben Steuererklärung 2009

    Hallo,

    Sie sollten dazu eine Steuerfachkraft konsultieren.
    Steuerberatung findet in diesem Forum nicht statt (darf auch nicht).
    Hier helfen die die etwas wissen Anderen, wenn es um ELSTER und Ausfüllhilfe / Technisches geht.

    Gruß, Basteltyp
    Gruß, Basteltyp

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